Hallo,
ich beziehe seit 08.2003 eine Teil-EM-Rente. Zunächst befristet, ab 04.2005 nach Antrag auf Weiterzahlung unbefristet.
Auf Grund des BSG-Urteils (4 RA 31/96) habe ich um Überprüfung der Rente gebeten und auch einen positiven Bescheid erhalten. Nicht berücksichtigt wurden allerdings die Entgeltpunkte, die sich durch meine berufliche Tätigkeit in der Zeit von 08.2003 - 03.2005 ergeben haben. Die Werte liegen der DRV vor. Fehler der DRV - oder gehe ich von falschen Voraussetzungen aus?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Birgit