ich bin selbständig u. von der Rentenversicherungspflicht befreit. Wie ist es möglich meine BU-Ansprüche zu erhalten. Geburtsjahr 1960. Der Tipp eines Beraters lautet: lasse dich für Euro 200 mtl von einem Arbeitgeber anstellen u verzichte auf die Sozialversicherungsfreiheit. Dadurch werden Beiträge abgeführt und nach 3 Jahren hat man wieder Anspruch auf BU und ggfl. vorgezogene Altersrente, wenn dadurch die 35 Jahre Pflicht erreicht werden. Ist das so u welche Grenzen muß man beachten? Vielen Dank für ihre Antwort.
29.04.2009, 09:51
von
Krauß
29.04.2009, 10:13
von Experte/in Experten-Antwort
29.04.2009, 11:49
von
Krauß
Vielen Dank. Kann der nach 1961 geborene seine Erwerbsunf. Ansprüche u die Pflichtzeiten der Altersrente ebenso erhalten?
29.04.2009, 20:17
von
Chris
Der Mindestverdienst muss aber nicht mindestens 155€ betragen. Bei einem niedrigeren Verdienst wird der AN-Beitrag von dem dann "fiktiven" Entgelt von 155€ errechnet.