Hallo Gerald,
sowohl die Berufsunfähigkeitsrente nach dem Recht bis 31.12.2000, alsauch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sind vom Sicherungsziel darauf ausgerichtet, dass nebenbei noch eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird. Der Rentenartfaktor ist mit 0,6667 bzw. 0,5 kleiner als 1,0. Einen "Rentennachteil" können Sie nur haben, wenn Sie die Hinzuverdienstgrenzen überschreiten. Dies kann Anlaß sein, die medizinischen Voraussetzungen zu überprüfen.