Hallo Randi,
das seit dem 01.01.2001 geltende Recht unterscheidet - abhängig von dem noch vorhandenen Leistungsvermögen - zwischen mehreren Renten wegen Erwerbsminderung.
Rente wegen v o l l e r Erwerbsminderung kann gezahlt werden für Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein - § 43 Abs.2 SGB VI.
Rente wegen t e i l w e i s e r Erwerbsminderung können Versicherte erhalten, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein - § 43 Abs.1 SGB VI.
Für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, gibt es noch eine Übergangsvorschrift wonach Anspruch auf eine Rente wegen t e i l w e i s e r Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit besteht, wenn die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist. Dabei spielt der Arbeitsmarkt keine Rolle - § 240 SGB VI.
Ihre konkrete Situation können wir von dieser Stelle aus nicht bewerten. Der ärztliche Dienst der Rentenversicherung schreibt einen ärztlichen Untersuchungsbericht. In diesem Bericht sind alle bekannten Gesundheitsstörungen aufzuführen und eine medizinische Bewertung der Leistungseinschränkungen abzugeben. Der Jurist entscheidet dann, ob Erwerbsminderung vorliegt. Die Entscheidung wird Ihnen anschließend von der Sachbearbeitung per Bescheid mitgeteilt. Gegen diese Entscheidung können Sie gegebenenfalls Rechtsmittel (Widerspruch) einlegen.
Sofern Sie weitere Fragen zu Ihrer Rente haben, empfehlen wir Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.