Ich bin neu hier und hab da so ein Problem mit der DRV.
Ich bin vor 1961 geboren und hab einen Antrag auf Teilweise Erwerbminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit beantragt. Die Drv hat den Antrag abgelehnt und mich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen. Ich habe zwar einen Anerkannten Ausbildungsberuf als Facharbeiter ( Berufskraftfahrer) aber die Ausbildung
dauerte damals nur 2 Jahre. Mitlerweile ist das aber eine 3 Jährige Ausbildung. Ich habe mehr als 20 Jahre Berufserfahrung und habe die ganze Zeit mit F acharbeiteraufgaben beschäftigt. Meine frage: können die mich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisen oder müßen die mich so behandeln als wen nich auch die 3 Jährige Ausbildung hätte und mir eine Konkrete zumutbare Tätigkeit benennen ?