Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springen1. Eine Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist nur möglich, sofern kein Facharbeiterstatus vorliegt.
2. Ob bei Ihnen ein Facharbeiterstatus vorliegt kann ohne weitere Unterlagen wie z.B. Arbeitgeberbescheinigung, Bezahlung nicht beantwortet werden. Die Einstufung eines Facharbeiters bei Berufskraftfahrern ist anhand der o.a. zu prüfen, dass die Einstufung problematisch ist, haben Sie selber eindrucksvoll geschildert.
3.Aufgrund der Sachlage sollten Sie Widerspruch einlegen mit den entsprechenden Angaben des Arbeitgebers.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.