Bei der Prüfung des sogen. Berufsschutzes kann man durchaus im Vorfeld –ohne weitere Angaben- zu unterschiedlichen Meinungen kommen. Im Einzelfall kann die Feststellung des bisherigen Berufs bzw. des zumutbaren Verweisungsberufes sehr problematisch sein. Um hier Klarheit zu haben, sollten Sie doch erst mal die Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers abwarten. Vielleicht entspricht der dann vorliegende Rentenbescheid doch Ihren Erwartungen. Wenn nicht, können Sie immer noch innerhalb von 4 Wochen einen Widerspruch mit entsprechender Begründung einreichen.