Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

BU Rente

von Ralf P17.10.2010 | 12:12
3422 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Habe im August einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit gestellt. Ein von der DRV angefertigtes Leistungsgutachten und Arztunterlagen habe ich beigefügt. In dem Leistungsgutachten war 3 bis unter 6 Std in meiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit, aber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr wie 6 Std angekreuzt . Nach 3 Wochen hat die DRV nach meinem Berufsbild nachgefragt. Alle anderen Papiere waren anscheinend ausreichend. Habe jetzt aber seit einigen Wochen nichts mehr von der DRV gehört. Ist das jetzt ein gutes Zeichen oder ist die Sache im Sande verlaufen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei der Prüfung des sogen. Berufsschutzes kann man durchaus im Vorfeld –ohne weitere Angaben- zu unterschiedlichen Meinungen kommen. Im Einzelfall kann die Feststellung des bisherigen Berufs bzw. des zumutbaren Verweisungsberufes sehr problematisch sein. Um hier Klarheit zu haben, sollten Sie doch erst mal die Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers abwarten. Vielleicht entspricht der dann vorliegende Rentenbescheid doch Ihren Erwartungen. Wenn nicht, können Sie immer noch innerhalb von 4 Wochen einen Widerspruch mit entsprechender Begründung einreichen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

Machts Sinnam 17.10.2010 | 13:13
... denn bei der DRV dauert es halt - so oder so. Und es braucht Zeit, Verweisungsmöglichkeiten zu prüfen und nachzuweisen. Obwohl bisher ja sehr differenziert beurteilt wurde - im Beruf unter 6 Stunden, sonst voll - würde ich mal keine Erwartungen hegen. Eine konkrete Antwort kann aber nur der Sachbearbeiter geben.
Klemensam 17.10.2010 | 14:02
Deuten können Sie daraus gar nichts und " Im Sande verlaufen " ist mit Sicherheit auch nichts. Wenn Sie einen EM- Antrag gestellt haben, dauert die Prüfung eben eine gewisse Zeit und seit August ist es ja auch noch nicht lange her. Sie sollten sich also entweder noch einige Zeit in Geduld über oder rufen einfach mal nächste Woche bei ihrer Rentenversicherung an und erkundigen sich nach dem Stand der Dinge.
Ralf Pam 17.10.2010 | 14:03
Die DRV kann sich aber doch nicht alles erlauben ? Man kann mir doch nicht im Gutachten bescheinigen, das ich im zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr voll arbeiten kann,gleichzeitig aber wieder alles rückgängig machen. Das würde natürlich anders aussehen wenn ich nach 1961 geboren wäre. Denn dann spielt der Berufsschutz keine Rolle mehr. Ich war viele Jahre als Vorarbeiter beschäftigt,und wurde auch danach bezahlt. Schließlich spielt der Status auch eine Rolle. Wenn ich überhaupt noch mal eine Arbeit bekommen würde,dann auch nur bei einer Zetarbeitsfirma für mal gerade 800 Euro Netto. Die wollen mich aber auch nicht, weil ich zu alt, und nicht voll einsetzbar bin.
Ralf Pam 17.10.2010 | 14:49
Das Gutachten wurde aber in den Räumen der DRV erstellt,also nicht bei einem neutralen Gutachterwas möglicherweise besser gewesen wäre. Dazu kommt, das diese Gutachten voller Widersprüche ist. Nach diesem Gutachten darf und kann ich überhaupt nichts mehr, und somit 100% erwerbsunfähig. Ich habe über 20 Jahre als Vorarbeiter gearbeitet. Wird denn immer von Seiten der DRV das Berufsbild geprüft,oder nur bei vor 1961 geborenen ? Bei meiner Firma gibt es nichts mehr zu prüfen, da seit einigen Jahren insolvent. Aus meinen Unterlagen ist aber meine Tätigkeit ink. Bezahlung ersichtlich. Welcher Vorarbeiter hat denn seine Tätigkeit schon erlernt ? Die meisten Vorarbeiter wurden ernannt, und mit einigen Schulungen weiter gebildet.
Klemensam 17.10.2010 | 14:19
Der med. Dienst der RV braucht sich doch dem Gutachten nicht anschließen. Das Gutachten ist nicht bindend oder sonst was für die RV. Der med. Dienst der RV fällt immer unter Berücksichtung a l l e r med. Unterlagen ( und nicht nur alleine aufgrund des Gutachtens ) die Entscheidung ob eine EM-Rente zuerkannt wird oder nicht. Natürlich ist ein Gutachten ein sehr wichtiger Baustein in der ganzen Sache, aber bindend für die RV ist das nicht was da drin steht. Bei der Beurteilung der teilweisen Erwerbsminderungrente wegen Berufsunfähigkeit ist der Beruf massgebend die Sie nicht nur vorrübergehend mal ausgeübt haben, sondern die meiste Zeit ihrer pflichtversicherten Beschäftigung. Also wenn Sie z.b. 40 Jahre berufstätig sind und aber nur " ein paar Jahre " ( z.b. 5-10 ) davon als Vorarbeiter tätig waren , zählt das nicht. Wenn Sie die anderen z.b. ca. 30 Jahre in einem anderen Beruf tätig waren zählt dieser dann. Und gerade bei Leuten die oft die in ihrem Berufsleben die Stellen sowie womöglich damit auch die Berufe gewechselt haben, dauert die Ermittlung zu dem Beruf der letztlich zählt natürlich etwas und das kann manchmal nicht einfach sein. Außerdem müsste erst einmal auch die Bezeichnung " Vorabeiter " und was Sie dort genau gemacht haben , definiert werden. Vorarbeiter ist ja kein Beruf, sondern lediglich eine Tätigkeitsbeschriebung. Die Verweisungsmöglichkeiten sind ebenfalls genaustens zu prüfen. Es ist also nicht einfach, so eine teilwe. EM-Rente wegen BU zu bekommen.
Machts Sinnam 17.10.2010 | 14:53
... Klemens erscheint mir jetzt aber doch zu „voreingenommen“: Ralf hat doch eingangs erwähnt, dass er ein „von der DRV angefertigte Leistungsgutachten beigefügt“ habe. Also wenn das nicht bindend ist oder am „grünen Tisch einfach nicht berücksichtigt wird“, weiß ich auch nicht! Auch Clemens´ Ausführungen zum bisherigen Beruf von Ralf als „Vorarbeiter“ sind negativ beeinflusst. Bisher spricht nämlich überhaupt nichts dagegen, dass dies Ralfs letzte, höchste und für längere Zeit maßgebliche Position war – und es spricht auch nichts dafür, dass er den Beruf und die Stellen vielfach wechselte. Die Sonderregelung des § 240 SGB VI gibt es ja nicht von ungefähr. Richtig ist aber, dass die Verweisungsmöglichkeiten genau geprüft werden und es nicht einfach ist, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit zu bekommen. Es ist eben eine Frage der Rechtsanwendung, wie weit der Berufsschutz tatsächlich reicht. Gruß! Macht Sinn
Ernstam 18.10.2010 | 11:39
Erst mal locker Bleiben! Der Beruf, der zuletzt ausgeübt wurde, muss mit einer mindestens2 jährigen Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen worden sein (2 Jahre deshalb weil es in der DDR nur eine 2 Jährige Berufsausbildung gab). Dan dürften die Herrschaften die üblichen Verweisungsberufe Benennen, Büro, Registrator, Lagerist, und so weiter diese Berufe dürfen aber nur 1 Stufe unter ihrem Beruf Liegen, Matratzen Tester bei IKEA ist nur für Ungelernte zumutbar. Können sie Beweisen z.b durch ein Arbeitszeugnis, oder Zeugen das Sie Vorarbeiter waren dann kämme unter umständen auch nur eine Verweisung auf einen Facharbeiter Beruf infrage. Tipp von mir mal die üblichen Verweisungsberufe bei beruffe.net auf Zumutbarkeit abklopfen da stehen die Anforderungen eines jeden Berufs, die es in Deutschland gibt., dann sehen sie auch selber, welcher Beruf für sie noch infrage kommt und auch nicht. PS: WURDE DIE LETZTE TÄTIEGKEIT NICHT ERLERN MIT BERUFSABSCHLUß? BLEIBT NUR DER ALGEMEINE ARBEITSMARKT ALSO AUCH MATRATZENTESTER BEI IKA GOOGELN SIE NACH URTEILE RENTE BEI BERUFSUNFÄHIGKEIT SPÄTESTEN NACH DEM 3 URTEIL HABEN SIE EINEN DICKEN HALS UND DIE BEAMTEN HIER GRINSEN SICH EINS. BEDANKEN SIE SICH BEI DER POLITIK 2 Tipp von mir zur Not gehts vor Gericht und der Richter ist ihrer Meinung die Richter sind oft durchaus Sozial eingestelt. MfG M. Ernst
Ralf Pam 18.10.2010 | 12:24
Ich war als Vorarbeiter zuletzt 20 Jahre tätig. Ein Arbeitszeugnis mit Arbeitsplatzbeschreibeng habe ich ebenfalls mitgeschickt. Auch anhand meiner Lohnabrechnung wurde ich bis zur Insolvens als Vorarbeiter bezahlt ( Hinweis auf dem Lohnzettel = Vorarbeiterzulage ) In der Industrie werden meistens langjährige Mitarbeiter zu Vorarbeitern ernannt, die sind billiger und leichter unter Druck zu setzen als ausgebildete Meister. Außerdem heißt es, das die zuletzt auf Dauer ausgelegte Tätigkeit als Hauptberuf anerkannt wird, und nicht nur eine Tätigkeit für die eine Ausbildung abgeschlossen wurde.
Klemensam 18.10.2010 | 16:31
Sie sehen , das man ihren speziell Einzelfall hier nicht in einem Forum klären kann. Dazu fehlen einfach zuviele Infos. Warten Sie doch erstmal jetzt die unmittelbar doch bevorstehende Entscheidung RV erstmal und legen dann gegebenenfalls Widerspruch ein. Mit Hilfe des VDK/SoVD oder eines versierten Fachanwaltes ist da dann noch vieles möglich. Letztlich auch noch vor dem Sozualgericht. Viel Erfolg.
Ernstam 19.10.2010 | 08:51
Hallo Ich Rate ihnen erstmal nach ein Paar Urteile Googlen, und sich dann Gedanken machen! Es sind wirklich viele Dinge zu berücksichtigen, weil es auch auf die Wertigkeit einer Tätigkeit ankommt! Zum Beispiel ist die Wertigkeit eines Vorarbeiters im Bereich Schlosser höher wie im Bereich Reinigung. (Beispiele gibt es viele in den Urteilen) Es ist wichtig egal wie, von der Untersten Verweisungs Stufe (ALGEMEINER ARBEITSMARKT) wegzukommen. Es könnte ja sein das nur eine Stufe für sie schon ein Erfolg ist da ihnen diese Tätigkeiten vielleicht nicht zu zu muten sind. ALLEIN AUS DIESEN GRÜENDEN LOHNT SICH IMMER EINE KLAGE SIE HABEN JA NICHTS ZU VERLIEREN AUSSER HARTZ 4 UND SIE KÖNNEN EINE RENTE GEWINNEN. UND GAAAAAAAAAAAAANZ WICHTIG DER RICHTER LÄST UNABHÄNGIGE GUTACHTEN ERSTELLEN: WERDEN SIE MITGLIED IN EINEM SOZIALVERBAND ZUM BEISPIEL SOVD. ODER VDK auch eine Gewerkschaft könnte Helfen mit ihrem DGB-Rechtschutz. Bei den Versicherern hilft auch die VGH da sie auch das Vorverfahren abdeckt.(Das machen nicht alle
Bezzerwizzzzzeram 19.10.2010 | 19:55
Nicht 4 Wochen sondern ein Monat oder ?
Bezzerwizzzzzeram 19.10.2010 | 19:55
Nicht 4 Wochen sondern ein Monat oder ?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026