Die Rente wegen Berufsunfähigkeit wird je nach Hinzuverdienst als Vollrente, 2/3 Teilrente oder 1/3 Teilrente gewährt. Wenn Sie die 1/3 Rente beziehen und mit einem geringeren Hinzuverdienst die Grenzen für die 2/3 Rente wieder einhalten, so reicht in der Regel eine Mitteilung über die Änderung an Ihren Rentenversicherungsträger. Sofern die medizinischen Voraussetzungen weiterhin vorliegen wird Ihnen dann die höhere Rente gezahlt. Die individuellen Hinzuverdienstgrenzen entnehmen Sie bitte Ihrem Rentenbescheid.
Im Rahmen einer Überprüfung könnte der Rentenanspruch verloren gehen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie regelmäßig mindestens 6 Stunden eine Berufstätigkeit ausüben, dann wird in der Regel keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegen. Ob im Rahmen einer Überprüfung ein neues Gutachten erstellt wird ist vom Einzelfall abhängig und liegt im Ermessen Ihres Rentenversicherungsträgers.