Wenn Sie vor dem 02.01.1961 geboren sind, können Sie bei gesundheitlichen Einschränkungen allein in Ihrem bisherigen Beruf ggf. eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit bekommen. Diese Rente wird an Versicherte gezahlt, die ihren bisherigen qualifizierten Beruf nicht mehr oder nur noch weniger als sechs Stunden täglich ausüben können, in einem anderen Beruf aber noch mindestens sechs Stunden täglich einsetzbar sind.
Im Übrigen schließen wir uns den Ausführungen von "???" an.