Zu Frage 1: Heinerich hat nur zum Teil Recht. Die Zeit zwischen dem 55. und dem 60. Lebensjahr wird zusätzlich zu einem Drittel hochgerechnet.
Zu Frage 2: Auch hier hat Heinerich nur zum Teil Recht. Die Entgeltpunkte sind besitzgeschützt, nicht aber der Rentenbetrag. Die Rente kann grundsätzlich somit nicht niedriger ausfallen als die zuvor gewährte BU-Rente.