ich bin Jahrgang 1956 und erhalte seit Ende 2000 Rente wegen voller Erwerbsminderung (BU-Rente auch wegen dem geschlossenen Arbeitsmarkt). Auch bin ich 60% Schwerbehindert. Die Regelaltersgrenze wird am 06.09.2022 erreicht. Mit welchen Abzügen müsste ich rechnen wenn ich vorher schon die Altersrente wegen Schwerbehinderung beantragen würde. Ich habe hier auch gelesen, dass die Regelaltersrente um 50% höher ist als die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, weiß aber nicht ob dies so richtig ist.
Gruß bella448
13.09.2018, 16:03
von
Schorsch
Damit können Sie den frühestmöglichen Rentenbeginn ermitteln: (Ganz runterscrollen!)
Ich habe hier auch gelesen, dass die Regelaltersrente um 50% höher ist als die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, weiß aber nicht ob dies so richtig ist.
Nein, das ist nicht richtig. Die Regelalterrente ist in den meisten Fällen genauso hoch wie eine vorher bezogene volle Erwerbsminderungsrente.
MfG
13.09.2018, 16:10
von
Schorsch
Nachtrag:
Bei Übergang einer BU-Rente nach altem Recht (vor 2001) in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen fallen gewöhnlich keine Abschläge an. Um ganz sicher zu gehen, können Sie online eine Probeberechnung bei der DRV anfordern.
MfG
13.09.2018, 16:18
von
DRV
Zitiert von: Schorsch
Nachtrag:
Bei Übergang einer BU-Rente nach altem Recht (vor 2001) in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen fallen gewöhnlich keine Abschläge an. Um ganz sicher zu gehen, können Sie online eine Probeberechnung bei der DRV anfordern.
MfG
Danke Schorsch, Sie sind mir zuvorgekommen. Inhaltlich wollte ich genau den gleichen Vorschlag machen.
14.09.2018, 09:42
Experten-Antwort
Hallo bella448,
die Frage wurde bereits zutreffend beantwortet.
14.09.2018, 12:13
von
DRVler
Zitiert von: bella448
...Ich habe hier auch gelesen, dass die Regelaltersrente um 50% höher ist als die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, weiß aber nicht ob dies so richtig ist.
Gruß bella448
Die Altersrente ist höher, wenn Sie vorher die BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE oder die teilw. Erwerbsminderungsrente bezogen haben. Wenn Sie vorher die EU-Rente oder die volle EM-Rente bezogen haben wird der Betrag der gleiche sein wie vorher...
14.09.2018, 13:11
von
senf-dazu
... das mag in der Regel für die meisten Fälle richtig sein, aber hier liegt ein Spezialfall vor (EM-Rente vor 2001)