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Experten-Antwort

BU Rente / Teilhabe am Arbeitsleben

von Friedel15.10.2010 | 12:34
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Kann ich wenn mir die Teilhabe am Arbeitsleben genemigt wurde, auch noch einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente stellen. Ich bin seit einigen Jahren arbeitslos und 56 Jahre alt. Die Teilhabe besteht darin, dass einem potentiellen Arbeitgeber für eine gewisse Zeit einen Eingliederungszuschuss in Aussicht gestellt wird. Der Arbeitsgeber muß aber bereit sein mich mit meinen körperlichen Gebrechen fest einzustellen, oder mich aber wieder fit für den Arbeitsmarkt zu machen. Und sonst gibst kein Geld. Wer zum Teufel kommt bei der DRV auf so eine naive Idee ? Leute ,nennt mir bitte einen Arbeitgeber der dazu bereit ist.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo „Friedel“,

eine Rentenantragstellung aufgrund Erwerbsminderung steht Ihnen frei, da aufgrund Ihres Geburtsjahrgangs eine sog. „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“ in Betracht kommen kann, bei deren Beurteilung das Leistungsvermögen im bisherigen/früheren Hauptberuf maßgeblich ist.

Da aufgrund des bewilligten Eingliederungszuschusses wohl von einem vollschichtigen Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgegangen werden kann, sind die Erfolgsaussichten für eine „normale“ Erwerbsminderungsrente“ gering (sofern sich in der Zwischenzeit keine wesentliche Verschlechterung des Leistungsvermögens ergeben hat), da hierfür das zeitliche Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt maßgebend ist.

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5 Antworten

Nixam 15.10.2010 | 12:54
Tatsachlich ist es für Sie als 56jährigen schwierig, bei der aktuellen Arbeitsmarktlage ...Aufschwung hin oder her... einen Arbeitsplatz zu finden. Auch ich rate Ihnen: Stellen Sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung! Viele Grüsse Nix
Schadeam 15.10.2010 | 16:06
Und was hat derjenige, der mit 56 Teilhabe am Arbeitsleben beantragt erwartet? Jeder, der sich im Vorfeld mit diesem Thema beschäftigt hätte, hätte von jedem einigermaßen realitätsbewussten Berater die Antwort bekommen, dass bestenfalls ein Einarbeitungszuschuss zu erwarten ist. Und dann hätte er / sie den Antrag gar nicht stellen brauchen, oder? So gesehen hat derjenige, der über den Antrag entschieden hat, nicht mehr und nicht weniger gedacht, als der Antragssteller.
???am 15.10.2010 | 19:26
Sie haben sicher Recht, dass Ihnen mit dem Eingliederungszuschuss nicht wirklich geholfen ist. Beantragen Sie schriftlich die Teilnahme an einer Integrationsmaßnahme (ich hoffe, in Ihrem Bereich gibt es so was). Es handelt sich um eine mehrmonatige Maßnahme, in deren Verlauf Praktika bei einstellungswilligen Arbeitgebern absolviert werden. In Bayern kommen da auch ältere Arbeitnehmer immer wieder in Betrieben unter. Sollten Sie sich zum Rentenantrag entschließen, wünsche ich Ihnen gute Nerven. Die Tatsache, dass Ihnen ein EGZ bewilligt wurde bedeutet nämlich, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als vollschichtig einsatzfähig angesehen werden. Sonst hätte die DRV Sie nämlich zur Rentenantragstellung auffordern müssen (§116 SGB VI). Auch die AfA/Arge hätte sich dahintergeklemmt und auf eine Umdeutung gedrängt. Sollte sich Ihr Gesundheitszustand seit Ihrem Antrag auf LTA nicht verschlechtert haben, wird Ihr Rentenantrag mit 95% Wahrscheinlichkeit abgelehnt.
Friedelam 18.10.2010 | 14:10
Macht es denn einen Unterschied,aus welchem Grund das Leistungsgutachten durch die DRV erstellt wurde ? Laut Leistungsgutachten der DRV: 3 bis unter 6 STD ( zuletzt ausgeübte Tätigkeit) über 6 STD ( auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ) Würde einen Leistungsgutachten,das direkt für einen Rentenantrag angefertigt, anders ausfallen ? Also: für Reha = ein bischen krank für Rente = vollkommen gesund
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