Hallo „Friedel“,
eine Rentenantragstellung aufgrund Erwerbsminderung steht Ihnen frei, da aufgrund Ihres Geburtsjahrgangs eine sog. „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“ in Betracht kommen kann, bei deren Beurteilung das Leistungsvermögen im bisherigen/früheren Hauptberuf maßgeblich ist.
Da aufgrund des bewilligten Eingliederungszuschusses wohl von einem vollschichtigen Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgegangen werden kann, sind die Erfolgsaussichten für eine „normale“ Erwerbsminderungsrente“ gering (sofern sich in der Zwischenzeit keine wesentliche Verschlechterung des Leistungsvermögens ergeben hat), da hierfür das zeitliche Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt maßgebend ist.