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Experten-Antwort

BU Rente und ALG I

von Anita Seltier25.07.2011 | 12:48
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2 Antworten

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Hallo liebes Expertenforum, meine Stituation ist folgende: Ich bin 53 Jahre alt, war Erzieherin und Behindertenassistentin. Seit August 2008 bin ich krankgeschrieben auf Grund posttraumatisches Belastungssyndrom, chronische Schmerzen (Fibromyalgie), Depressionen. Nach fehlgeschlagener Reha-Maßnahme zur Wiedereingliederung stellte ich im Februar 2010 einen Antrag auf volle EM - Rente. Nach Widerspruch wurde mir nun eine BU-Rente gewährt. Seit Oktober 2010 bekomme ich ALG I. Von Oktober 10 bis Juni 11 trat für mich der Paragraph 125 Soz.ges. ein Ich bin immer noch krankgeschrieben und sehe mich, auch wenn ich es gerne möchte, nicht in der Lage mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten. Dem Arbeitsmarkt stehe ich jedoch für 39Std. zur Verfügung. Die Höhe meiner BU Rente ist mir noch nicht bekannt. Es läuft ein Widerspruchsverfahren am Sozialgericht auf volle EM Rente. Bin ich über die BU Rente sozialversichert? Könnte ich auch nur einen 400.-€ Job annehmen, um die Rente aufzustocken? Was kann mir von der Agentur für Arbeit passieren, wenn ich weiterhin krankgeschrieben bin? Welche Konsequenzen kann dies haben? Für Ihre Antworten bin ich sehr dankbar! Mit lieben Grüßen Anita Seltier

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie erhalten zur Zeit eine BU - Rente. Die Höhe dieser BU –Rente müsste aus Ihrem damaligen Rentenbescheid ersichtlich sein. Da Sie aber vermutlich noch laufend Arbeitslosengeld I erhalten, wird die BU - Rente zur Zeit nicht ausgezahlt. Das Arbeitslosengeld wird auf die Rente angerechnet. Sie sind über das Arbeitslosengeld sozialversichert. Alle weitere Fragen –mit genauem Sachverhalt- sollten persönlich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung besprochen werden. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Vereinbaren Sie bitte einen Termin. Beim Beratungsgespräch kann man Ihnen den damaligen Rentenbescheid erklären und auf Ihre aktuelle Situation eingehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Anita Seltieram 26.07.2011 | 11:45
Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit lieben Grüßen Anita Seltier
Deutsche Rentenversicherung
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