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Experten-Antwort

BU-Rente und ergänzendes Hartz4

von Johannes10.05.2018 | 10:23
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Hallo, in Paragraf 240 SGB VI heißt es u.a.: "Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, für die die Versicherten durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind." Wie sieht es nun aus, wenn ein Bezieher einer BU-Rente (nach altem Recht) ca. 200 Euro ergänzende Hartz4-Leistungen bezieht und das Jobcenter von ihm verlangt, bei der DRV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen. Würde bereits eine Bewilligung irgendeiner Integrationsmaßnahme oder die Bewilligung von Einarbeitungszuschüssen die BU-Rente gefährden? Ich bin 57 Jahre alt und könnte (lt. angeforderter Probeberechnung) in ca. 4,5 Jahren meine BU-Rente in eine abschlagsfreie Altersrente wegen Schwerbehinderung umwandeln lassen. Das Jobcenter würde nur kurzfristig von den DRV-Leistungen profitieren. Sobald diese eventuelle LTA-Maßnahme aber beendet wäre und ich deswegen meine BU-Rente verlieren würde, müsste das Jobcenter nicht nur für die nächsten 4,5 Jahre aufstockende Hartz4-Leistungen bezahlen, sondern bis zu meinem regulären Regelaltersbeginn volle Hartz4-Leistungen, also ca. 600 Euro mehr pro Monat. Dazu käme dann noch, dass meine Regelaltersrente deutlich niedriger ausfallen würde, weil nach dem Wegfall meiner BU-Rente die bis dahin enthaltenen Zurechnungszeiten entfallen würden. Jeder normaldenkende Kaufmann würde dieses Verlustgeschäft für das Jobcenter sofort erkennen. Allerdings bezweifle ich, dass in Jobcentern immer wirtschaftlich sinnvoll gehandelt wird. Die denken womöglich nur so weit, dass es ja zumindest theoretisch möglich sein könnte, dass mir eine eventuelle DRV-finanzierte LTA-Maßnahme zu einem dauerhaften unterhaltssichernden Arbeitsplatz verhelfen könnte, was natürlich völlig unrealistisch ist. Wie denken die Experten darüber? Freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Johannes,

grundsätzlich können Sie auch im Alter von 57 Jahren noch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) erhalten, wobei eine Vollqualifizierung (Umschulung im Sinne des zitierten § 240 SGB VI) in diesem Alter eher unwahrscheinlich ist. Welche Maßnahmen konkret für Sie in Frage kommen, sollten Sie mit Ihrem Reha-Fachberater besprechen.

Mit der bloßen Bewilligung einer Integrationsmaßnahme oder von Einarbeitungszuschüssen fällt Ihr Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit noch nicht weg. Erst nach erfolgreich durchgeführter LTA wird geprüft, ob Sie weiterhin Anspruch auf Ihre Rente haben. Nur wenn die LTA Sie dazu befähigen, Ihren früheren Beruf bzw. Ihren Ausbildungsberuf oder eine zumutbare Verweisungstätigkeit (wieder) auszuüben, entfällt der Rentenanspruch. Führt die LTA hingegen zur Integration in einer Tätigkeit, die keine zumutbare Verweisungstätigkeit ist, bleibt Ihr Rentenanspruch hiervon unberührt.

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7 Antworten

Fortitude oneam 10.05.2018 | 11:06
Hallo Johannes, leider kann ich zu dem Paragraphen und zum SGB VI und zu Hartz4 nichts sagen. Vom Alter her und bis zur AR für Schwerbehinderte, liegen wir gleich auf. Ich habe immer geglaubt, daß es einen Bestandsschutz für EWR gibt. Wieso soll dann die Zurechnungszeit wegfallen? Das hat eigentlich nichts mit Ihrer Frage zu tun, hoffe aber, daß Sie eine Antwort von den Experten oder vom unseren W*lfgang bekommen werden. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Fastrentneram 10.05.2018 | 11:27
Ist das nur theoretisches Konstrukt von Ihnen? Es erscheint doch ziemlich abwegig für einen 57 jährigen BU-Rentner Leistungen zur Teilhabe zu beantragen. Und selbst wenn, glaube ich kaum, dass die DRV einen solchen Antrag positiv bescheiden würde.
KSCam 10.05.2018 | 13:11
1) was jemand im Jobcenter denkt, kann kein DRV Mitarbeiter wissen und dessen Gedanken auch nicht beeinflussen. 2) Ein 57 jähriger wird in der Praxis nie im Leben mehr umgeschult werde. Daher sind Ihre Sorgen relativ unbegründet. 3) Wenn das JC Sie auffordert irgendeinen Antrag zu stellen, müssen Sie das wohl tun und kein DRV Mitarbeiter wird Ihnen sagen können wie dieser Antrag ausgeht und was passiert wennn Sie sich weigern den Antrag zu stellen.
KSCam 10.05.2018 | 13:50
Bewerbungstraining ist zwar eine LTA Maßnahme (auch ein Eingliederungszuschuss und ein Fahrersitz oder Sicherheitsschuhe sind LTA) aber dadurch ist doch keiner erfolgreich umgeschult worden.
Johannesam 11.05.2018 | 13:38
Vielen Dank für die freundlichen und hilfreichen Antworten! LG
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