Hallo,
in Paragraf 240 SGB VI heißt es u.a.:
"Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, für die die Versicherten durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind."
Wie sieht es nun aus, wenn ein Bezieher einer BU-Rente (nach altem Recht) ca. 200 Euro ergänzende Hartz4-Leistungen bezieht und das Jobcenter von ihm verlangt, bei der DRV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen.
Würde bereits eine Bewilligung irgendeiner Integrationsmaßnahme oder die Bewilligung von Einarbeitungszuschüssen die BU-Rente gefährden?
Ich bin 57 Jahre alt und könnte (lt. angeforderter Probeberechnung) in ca. 4,5 Jahren meine BU-Rente in eine abschlagsfreie Altersrente wegen Schwerbehinderung umwandeln lassen.
Das Jobcenter würde nur kurzfristig von den DRV-Leistungen profitieren.
Sobald diese eventuelle LTA-Maßnahme aber beendet wäre und ich deswegen meine BU-Rente verlieren würde, müsste das Jobcenter nicht nur für die nächsten 4,5 Jahre aufstockende Hartz4-Leistungen bezahlen, sondern bis zu meinem regulären Regelaltersbeginn volle Hartz4-Leistungen, also ca. 600 Euro mehr pro Monat.
Dazu käme dann noch, dass meine Regelaltersrente deutlich niedriger ausfallen würde, weil nach dem Wegfall meiner BU-Rente die bis dahin enthaltenen Zurechnungszeiten entfallen würden.
Jeder normaldenkende Kaufmann würde dieses Verlustgeschäft für das Jobcenter sofort erkennen.
Allerdings bezweifle ich, dass in Jobcentern immer wirtschaftlich sinnvoll gehandelt wird.
Die denken womöglich nur so weit, dass es ja zumindest theoretisch möglich sein könnte, dass mir eine eventuelle DRV-finanzierte LTA-Maßnahme zu einem dauerhaften unterhaltssichernden Arbeitsplatz verhelfen könnte, was natürlich völlig unrealistisch ist.
Wie denken die Experten darüber?
Freundliche Grüße