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Bu-Rente und Umschulung

von Katharina07.01.2008 | 09:12
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, seit Mai 2007 bin ich, 48 Jahre, teilweise erwerbsgemindert bei Berufsunfähigkeit § 240 (auf Dauer). Die volle Rente lief aus und ich meldete mich beim AA um einen für mich evtl. geeigneten Arbeitsplatz, natürlich nicht in meinem Beruf, vermittelt zu bekommen. Der Sachbearbeiter riet mir, ich soll eine Umschulung bei der RV beantragen, dann wäre ich wieder für 2 Jahre versorgt. Angenommen die RV würde mir, in meinem Alter, wirklich eine Umschulung finanzieren, wäre dann nicht meine BU-Rente weg? Katharina

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine berufsfördernde Rehabilitation (z.B. Umschulung) können Sie auch bei Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten.

Ein Beruf, für den Sie durch berufliche Rehabilitation mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind, ist immer zumutbar (§ 240 Abs.2 Satz3 SGB VI).

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Da es Ihnen offenbar um genaue Ausführungen im Detail geht, empfehlen wir doch, sich eine schriftliche Stellungnahme der Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers anzufordern.

Eine Aussage dazu hier im Forum oder eine telefonische Auskunft von der Deutschen Rentenversicherung werden wohl nicht möglich sein.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo, Susen07,

die sogenannte bedarfsorientierte Grundsicherung ist eine eigenständige, bedürftigkeitsabhängige Leistung und gehört zur Sozialhilfe (SGB XII).

Anspruchsberechtigt sind u.a. volljährige, aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen.

Zuständig sind die jeweiligen Grundsicherungsämter, die sich bei den Kreis-, Stadt- und Gemeindeverwaltungen befinden. Bitte erkundigen Sie sich dort hinsichtlich Anrechnung der Rente Ihres Ehemannes und zur Bedürftigkeit.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

7 Antworten

Nixam 07.01.2008 | 09:22
NEIN! Ein Anspruch auf Übergangsgeld für die Dauer der Umschulung besteht auch neben dem Bezug von BU-Rente. Diese wird auf das Übergangsgeld angerechnet. Die BU-Rente wird also während der Umschulung weitergezahlt!
Katharinaam 07.01.2008 | 09:35
Danke für die Antwort! Wie sieht es mit der BU-Rente nach Abschluss der Umschulung aus? Die RV hat mir doch dann einen neuen Beruf finanziert, ist die Rente dann weg? Besteht dann noch Anspruch aus ALG1?
Antoniusam 07.01.2008 | 12:13
Berufsunfähig ist nicht, wer durch Leistungen zur beruflichen Rehabilitation erfolgreich umgeschult oder ausgebildet wurde. Spätestens nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung wäre Ihre BU-Rente futsch ! MfG
Katharinaam 07.01.2008 | 12:44
So habe ich es mir gedacht, also kein Antrag auf Umschulung. In meinem Bu-Bescheid steht keine Verweisungstätigkeit und auch kein Stundenbegrenzung. Wieviele Stunden darf ich in einem anderen Beruf arbeiten? Meine Hinzuverdienstgrenze liegt bei 2150 €. Ich bin ausgebildete med. techn. Radioligieassistenin, darf ich, ohne meine BU-Rente zu gefährden, als med. techn Laborassistentin arbeiten? Bei der RV kann man mir dazu keine Auskunft geben. Dort sagte man mir, dass eine Überprüfung bei Arbeitsaufnahme stattfinden wird. Dann ist es aber sicher zu spät. Wer kann mir mitteilen woher ich eine rechtsverbindliche Antwort bekomme? Katharina
Michael1971am 07.01.2008 | 13:32
Eine rechtsverbindliche Auskunft muß Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger erteilen. Allerdings kann er dies nur, wenn eine Arbeitsplatzbeschreibung und eine Aussage über die tägliche Arbeitszeit vorliegt, da eine Verweisungstätigkeit nicht nur anhand Ihrers zeitlich eingeschränkten Leistungsvermögens, sondern auch anhand Ihrer qualitativen Einschränkungen geprüft werden muß. Qualitative Einschränkungen sind z.B. keine Tätigkeiten über Kopf, nicht dauernd im Stehen u.ä. Eine entsprechende Auskunft werden Sie daher nur auf schriftliche Anfrage erhalten, da weder in der Beratung vor Ort noch am Telefon Ihre Aktenvorgänge mit den genauen medizinischen Einschränkungen vorliegen.
Katharinaam 07.01.2008 | 13:51
Es wäre schön, wenn ich vielleicht auf meine letzte Frage noch eine Antwort bekommen könnte.
susen07am 07.01.2008 | 20:53
habe teilhabe am arbeitsleben dem grunde nach erhalten ,wenn der ehemann rentner ist 65,und rente bezieht,habe ich da ein anspruch auf eigene grundsicherung als schwerbehinderter 43 jh ,oder wird seine rente zur aus-weiterbildung mir mit angerechnet...mfg susen07
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