Eine berufsfördernde Rehabilitation (z.B. Umschulung) können Sie auch bei Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten.
Ein Beruf, für den Sie durch berufliche Rehabilitation mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind, ist immer zumutbar (§ 240 Abs.2 Satz3 SGB VI).