Seit 1. Januar 2008 erhalte ich eine teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit § 240. Mehrere Jahre beziehe ich eine kleine Unfallrente von der BG, die Anrechnung erfolgt mit einem Betrag von 6,50 €, wie ich anhand hier im Forum dargestellter Formeln berechnet habe. Der genaue Bescheid der RV liegt noch nicht vor.
Am 1. Februar 2008 beginne ich eine Tätigkeit im Rahmen meiner Hinzuverdienstgrenze.
Meine Frage: Ändert sich die Hinzuverdienstgrenze durch die angerechnete Unfallrente oder bleiben die berechneten Sätze der RV bestehen?
Wie teile ich der RV die Arbeitsaufnahme mit oder geschieht dies automatisch durch die Anmeldung des neuen Arbeitgebers?
Wie ist der Satz im Rentenbescheid zu werten, dass bei einer Arbeitsaufnahme die Zahlung der Rente überprüft wird? Meine neue Arbeit hat nichts mit meinem erlernten Beruf zu tun!
Vielen Dank!