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BU-Rentenverfahren bald im Vierten Jahr

von klaus07.10.2008 | 23:12
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Forumsteilnehmer ! Ich bin Kfz-Mechaniker 55 Jahre und kann aus verschiedenen Gründen ( GdB 70 ) meinen bis zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben. Unter der Suchfunktion "Klaus" steht genaueres über meinen Gesundheitszustand. Ich habe am 9.11.2005.Erwerbsminderungsrentenantrag gestellt in der Hoffnung eine teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit zu erhalten, aber bis heute ist vom Sozialgericht nichts entschieden. Der jetztige Stand ist kurios: da mein Handgelenk schon mehrmals operiert wurde hat mich die Krankenkasse im Juli 08 aufgefordert einen Rehaantrag zu stellen. Dieser wurde von der Rentenversicherung abgelehnt weil die Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinschen Rehabilitation nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Im Moment bin ich bei der Krankenkasse wieder ausgesteuert und habe meinen Rest Alg 1 Anspruch beantragt. Dabei hat der Amtsarzt des Arbeitsamtes unter Berücksichtigung sämtlicher Befundberichte und Befragungen bei den behandelnden Ärzten meinen Gesundheitszustand geprüft. Er ist zu dem Ergebnis gekommen das ich wöchentlich weniger als 15 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzbar bin, dieses Gutachten wird nun an die DRV gesandt. Nun bekomme ich nach § 125 nur noch solange Alg 1, bis es zu einer Entscheidung des Sozialgerichts kommt, danach ist Zahlungsende das heißt kein Alg 1 und evtl. keine Rentenzahlung. Meine Frage: hat jemand Erfahrung oder Wissen wie das Gutachten des Arbeitsamtes bei der DRV zählt. Kann es sein das die DRV dieses Gutachten nicht berücksichtigt und ich am Ende keine BU-Rente und kein Arbeitslosengeld mehr bekomme. Langsam frage ich mich, was ich verbrochen habe weil mich die Behörden hin und her schieben, das kann doch langsam nicht mit rechten Dingen zu gehen. Gruß Klaus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Klaus,

leider kann von Seiten der Experten keine Stellungnahme zu einem schwebenden Rechtsmittelverfahren gegeben werden. Wir bitten Sie daher sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden bzw. da es sich um ein Sozialgerichtsverfahren handelt, können Sie sich direkt an das Sozialgericht wenden. Die gesamte Verfahrensführung obliegt jetzt dem Sozialgericht. Von dort werden die aktuellen medizinischen Befunde eingeholt und dann an den zuständigen Rentenversicherungsträger zur Stellungnahme weitergeleitet. Wie dort über das Votum des Amtsarztes entschieden wird, kann von hier nicht beurteilt werden.

4 Antworten

Jonasam 08.10.2008 | 06:59
Das Gutachten der Agentur für Arbeit wird selbstverständlich vom Rentenversicherungsträger berücksichtigt. Ob eine Erwerbsminderung vorliegt oder nicht, entscheidet aber allein der Rentenversicherungsträger. Es kommt häufig vor, dass die Einschätzungen der Ärzte der Agentur für Arbeit, und die der DRV auseinandergehen. MfG Jonas
Corlettoam 08.10.2008 | 07:10
Das ärztliche Gutachten der AA wird von der DRV zwar zur Kenntnis genommen, aber mehr wahrscheinlich auch nicht. Galube nicht ,das die RV bei einem schon seit mehr als 3 Jahren laufenden SG Verfahren noch - zwischendurch -einlenken wird. Die AA möchte sie zur RV abschieben und umgekehrt. Darum macht jeder seine Gutachten in seinem Sinne. ... Willkommen im Schwarzer Peter Spiel ! ABER , ihr Verfahren ist doch schon beim Sozialgericht anhängig und dann wird dieses AA Gutachten vom SG mit Sicherheit bewertet und in die Urteilsfindung mit einbezogen werden. Sie bzw. ihr Anwalt sollten dieses Gutachten auch massiv und nachdrücklich vor dem Gericht einbringen und das Ergebnis für sich argumentativ nutzen. Sollte ALG I auslaufen , bevor das SG Verfahren entschieden ist, bleibt Ihnen ( leider ) nur der ALG II Anrag - aber auch nur dann wenn Bedürftigkeit vorliegt. Kurz vor Ablauf des ALG I , bleibt Ihnen aber auch noch die Möglichkeit des Rechtsmittels des " Einstweiligen Rechtsschutzes " Fragen Sie ihren Anwalt mal danach.
Jonasam 08.10.2008 | 08:41
Sofern das Gutachten der Agentur für Arbeit in sich schlüssig und nachvollziehbar ist, wird der Rentenversicherungsträger einen Vergleich anbieten, um das Verfahren abzuschließen. Da Sie sich bereits im SG-Verfahren befinden (und wie es sich anhört, dies bereits seit einer längeren Zeit), gehe ich davon aus, dass durch das SG bereits Gutachten erstellt wurden. In diesem Fall wird das Gutachten den Parteien zur Stellungnahme übergeben. Sofern die Richter davon ausgehen, dass eine Rente zusteht, werden diese den RV-Träger empfehlen, eine Rente anzuerkennen. Das gleiche gilt für Sie. Wenn keine Erwerbsmiderung vorliegt, wird Ihnen die Antragsrücknahme nahe gelegt. Das hat damit zu tun, dass die Gerichte nicht gerne über eine Erwerbsminderung ein Urteil fällen, sondern dies lieber in der beschriebenen Form regeln (es gibt natürlich auch Ausnahmen, in denen ein Urteil gefällt wird). MfG Jonas
klausam 08.10.2008 | 22:35
Hallo liebe Forumsteilnehmer ! Es wäre für mich wichtig, wenn auch ein Experte zu meiner Frage Stellung nehmen könnte. Vielen Dank. Gruß Klaus
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