Angenommen, man hat 2 unterschiedliche Berufe erlernt und übt den zweiten seit 25 Jahren aus.
Im 2. Beruf wurden zahlreiche Weiterqualifikationen/Spezialisierungen erworben und die Tätigkeiten über die ganzen Jahre entsprechend gut bezahlt.
Um den Arbeitsplatz nicht zu verlieren, wurde zuletzt bei gleicher Bezahlung für wenige Monate eine Tätigkeit ausgeübt, die unterqualifiziert war.
Kann im Fall einer Berufsunfähigkeit auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit verwiesen werden?