Die Zurechnungszeit wird bei Rentenbeginn ab 1. Juli 2014 um zwei Jahre verlängert. Sie endet dann mit dem 62. Lebensjahr. Das heißt, Erwerbsgeminderte werden so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis zum 62. statt wie bisher zum 60. Geburtstag weitergearbeitet hätten.
Außerdem fallen die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung künftig aus der Bewertung der Zurechnungszeit heraus, wenn dies für den Versicherten günstiger ist. Das heißt: Einkommenseinbußen in den letzten vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung - zum Beispiel durch den Wegfall von Überstunden, den Wechsel in Teilzeit oder durch Krankheitszeiten - wirken sich künftig nicht mehr negativ auf die Rentenhöhe aus.