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Experten-Antwort

BU und Zurechnungszeit

von Rolf17.09.2014 | 09:44
890 Ansichten
4 Antworten

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Hallo zusammen, habe da mal eine Frage bezüglich Erwerbsminderungsrente. Soweit ich das nachvollziehen konnte werden mir ja Pauschal 10,8% wegen Vorziehung der Rente abgezogen + KK und PV. Wie wird denn meine Rentenanwartschaft bis zum gesetzlichen Rentenalter (wie hoch das dann auch immer sein wird bin jetzt 49) berechnet? Ich denke ich bekomme keine Punkte dazu und nur die 10,8% werden wieder gutgeschrieben? Ist das richtig? Gruss Rolf

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Zurechnungszeit wird bei Rentenbeginn ab 1. Juli 2014 um zwei Jahre verlängert. Sie endet dann mit dem 62. Lebensjahr. Das heißt, Erwerbsgeminderte werden so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis zum 62. statt wie bisher zum 60. Geburtstag weitergearbeitet hätten.

Außerdem fallen die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung künftig aus der Bewertung der Zurechnungszeit heraus, wenn dies für den Versicherten günstiger ist. Das heißt: Einkommenseinbußen in den letzten vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung - zum Beispiel durch den Wegfall von Überstunden, den Wechsel in Teilzeit oder durch Krankheitszeiten - wirken sich künftig nicht mehr negativ auf die Rentenhöhe aus.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Bei Erreichen der entsprechenden Altersgrenze erfolgt von Amts wegen eine Umwandlung in die Regelaltersrente. An der Rentenhöhe ändert sich dabei in der Regel nichts.

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2 Antworten

Rolfam 17.09.2014 | 12:02
Hallo nochmal. danke für die Erklärung. Wie sieht es denn aus wenn ich danach "Offiziell" in Altersrente gehe was ändert sich dann für mich? Bleibt es bei den Abschlägen? Gruss Rolf
Heinericham 17.09.2014 | 12:20
Die Abschläge bleiben grundsätzlich lebenslang. Es gibt zwar eine Ausnahmeregelung, aber dann müssten Sie die Rente nach dem 60. Lebensjahr mindestens teilweise nicht mehr beziehen.
Deutsche Rentenversicherung
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