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BU/ Volle Erwerbsminderung

von Moni30.01.2010 | 13:28
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7 Antworten

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Mein Mann hat im August 2009 einen Antrag auf Berufsunfähigkeit, als Rente wegen halber Erwerbsminderung gestellt. Er ist 1957 geboren. Sein erlernter Beruf ist Dachdecker, er hat zuletzt als Kraftfahrer gearbeitet und darf kann beide Berufe wegen seiner Erkrankung nicht mehr ausüben. Ein verkehrsmedizinisches Gutachten liegt vor. Der Antrag auf BU wurde abgelehnt, Widerspruch ist eingelegt. Da im Dezember 2009 eine Widereingliederung durch den Betrieb abgebrochen wurde, weil er den Anforderungen des normalen Arbeitsmarktes nicht gewachsen ist (Betrieb), hat er Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragt. Die Widereingliederung sollte als Lagerist stattfinden. Nun wurd ihm mitgeteilt, daß der neue Antrag nicht bearbeitet werden kann. Eine Begründung ist nicht erfolgt, die Unterlagen wurden an die Widerspruchsabteilung weitergeleitet. Am Montag werde ich anrufen und mich erkundigen. Aber vielleicht kann vorher schon jemand eine Tipp geben. Wird der Antrag von August 2009 jetzt erweitert oder ist es besser, diesen zurückzunehmen, um den neuen Antrag laufen zu lassen? Danke

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 01.02.2010 | 09:10

Hallo Moni,

das Ergebnis des Widerspruchsverfahrens muss abgewartet werden. Wenn Sie den Abbruch der Wiedereingliederung und die Verschlechterung des Gesundheitszustandes dem Rentenversicherungsträger mitgeteilt und neue Unterlagen vorgelegt haben, wird dies im Widerspruchsverfahren entsprechend berücksichtigt.

6 Antworten

Moniam 30.01.2010 | 14:32
Habe ich vergessen zu schreiben, der neue Antrag wurde in einer Rentenberatungsstellt gestellt und uns wurde gesagt, daß er als neuer Antrag behandelt wird.
Jürgen Richteram 30.01.2010 | 15:47
2 EM-Anträge gleichzeitig - wie soll das denn gehen ? Das Widerspruchsverfahren und dessen Ergebnis muss doch erst abgewartet werden. Darum wurde der neue Antrag ja auch gleich in die Widerspruchsabteilung weiter geleitet. Der Abbruch der Wiedereingliederung und die erneute Erkrankung bzw. Verschlechterung der Erkrankung , geht doch jetzt auch in das Widersprichsverfahren mit ein. Ich hoffe Sie haben dies der RV mitgeteilt. Wenn nicht sollten Sie sollten dies aber unbedingt schleunigst nachholen und mit einbringen ! Eine gescheiterte WE ist immer auch ein Indiz dafür , das eine EM zumindest naheliegend erscheint. Viellecht wird darum jetzt im Widerspruchsverfahren ja aus der Ablehnung der BU-Rente sogar eine teilweise oder sogar eine volle EM-Rente.
Moniam 30.01.2010 | 16:01
Danke für die Antwort. Dann wurde uns in der Beratungsstelle, wo wir den Antrag gestellt haben, eine falsche Auskunft gegeben. Denn genau um das zu vermeiden, waren wir in der Beratungsstelle und es hieß, es ist ein neuer Antrag. Das läßt sich jetzt aber nicht mehr ändern, wir haben natürlich das Schreiben vom Betrieb und alle neuen, uns vorliegenden Gutachten, mit eingereicht.
Jürgen Richteram 30.01.2010 | 16:37
Ja ja die Beratungsstellen ... Mehr sage ich dazu nicht. Aber im Prinzip haben Sie ja nichts falsch gemacht und es läuft ja auch nichts falsch. Sie bzw. ihr Mann muessen einen langen Atem haben und nicht locker lassen. Wer aufgibt hat schon verloren ! Ein Rentenantrag wird eben mal gerne schnell abgelehnt, aber im Widerspruchsverfahren werden die Karten dann neu gemischt. Wichtig ist nur, das Sie jetzt laufend von möglichst vielen Fachärzten neue Befundberichte ranschaffen und diese ins laufende Verfahren mit einbringen. Ohne neue Erkenntnisse über den Gesundheitszustand ihres Mannes wird die RV bei ihrer Ablehnung bleiben ( müssen ). Zur Not gehen Sie eben noch vors Sozialgericht. Viel Erfolg. p.s. Ein guter Fachanwalt für Sozialrecht kann übrigens auch einiges bewirken. Manchne Anträge werden nämlich letzlich nicht aus medizinischen Gründen entschieden, sondern aus rein juristischen. Alleine aus dem Abbruch einer Wiuedereingliederung kann ein Anwalt ne Menge machen... Den aber rechtzetig einschalten ( ab Widerspruch ) und nicht erst, wenn die Karre noch weiter im Dreck steckt...
Moniam 30.01.2010 | 17:00
Danke, der Widerspruch ist schon eingereicht - leider ohne Anwalt. Zu der Zeit sah es noch aus, als ob mein Mann im Lager arbeiten könnte. Ich rufe auf jeden Fall Montag mal an. Es liegt auch ein aktuelles neurologisches und chirurgisches Gutachten vor. Weitere Facharzttermine sind gemacht. Ich glaube, mehr können wir im Moment nicht tun.
Andreaam 31.01.2010 | 09:37
Sofort Mitglied im VdK werden ,kostet 48,- Euro jährlich, die haben schon 2 widerspruchsverfahren EU Rente für mich gewonnen, da arbeiten wirklich Menschen, die sich richtig auskennen. www.vdk.de
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