BU Zahlung, Anrechnung an Witwenrente?

von
Angelique

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute bekam ich ein Schreiben der Rentenkasse.
Ich müssen Ihnen die Auszahlungssumme aus dem Pensionsfond mitteilen, da sich dadurch eventuell meine Rente kürzen wird.
Das weiß ich und habe ich auch sofort getan.
Nun soll ich aber auch noch die Summe der Berufsunfähigkeitsversicherung nennen, die ich nach dem Tod meines Ehemannes erhalten habe.
Er war bei der R und V über seine Firma versichert ( Chemiebranche IC BCE.)
Ist es Rechtens, dass mir die BU Auszahlung auch auf meine Witwenrente angerechnet wird?

Ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus.

Liebe Grüße von

Angelique

von
Student

Natürlich ist es rechtens. Es war die Rente Ihres Mannes und nicht Ihre Rente. Die Witwenrente sollte geschichtlich die finanzielle Not der zumeist Frauen durch Tod des alleinigen Geldbringers lindern.

Wenn Sie aber noch zusätzlich Geld erhalten ist es nur sachgerecht, dass dieses angerechnet wird.

Experten-Antwort

Hallo Angelique,

auf die Rente wegen Todes sind nur Einkommen anzurechnen, soweit sie vom Rentenberechtigten "selbst erworben" sind.

Ein Einkommen ist dann nicht "selbst erworben", wenn es von einer anderen Person erwirtschaftet (erworben) wurde und nach seinem Tode dem Empfänger der Rente wegen Todes als Hinterbliebenenleistung zugutekommt.

Handelt es sich in Ihrem Fall also um einen abgeleiteten Anspruch, wird diese Versicherung nicht als Einkommen berücksichtigt.

Sie können sich für solche Auskünfte auch direkt an die Sachbearbeitung wenden, die in Ihrem Fall die Einkommensanrechnung prüft.

Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 21.08.2020, 14:37 Uhr]

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