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Buch veröffentlichen

von Rose01.08.2009 | 20:49
883 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bekomme seit 2006 Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit und habe nun ein Buch über meine Krankheit bei Bod veröffentlicht. Die Einnahmen sind aber weit unter 400 Euro im Monat. Reicht dass, wenn ich das im Lohnsteuerjahresausgleich mit angebe? mfg

5 Antworten

Skatrentneram 02.08.2009 | 08:16
Was soll diese Frage im Forum der Rentenversicherung ? Das sollten Sie doch wohl mit dem Finanzamt klären oder wo wollen Sie das sonst angeben ?
Roseam 02.08.2009 | 10:59
@ Skatrentner: Warum so unfreundlich? Es geht hier nur darum, ob man sozusagen Geld mit Buchschreiben dazu verdienen darf. Mein Mann muss LST-Jahresausgleich machen. Ob es reicht, wenn ich die Einnahmen dort mit angebe oder muss ich dem Rentenversicherer schreiben, dass ich ein Buch veröffentlicht habe und kleine Einnahmen, weil ich keinen Ärger möchte. Rose
Roseam 02.08.2009 | 12:06
Danke für die Antwort. Ich werde es dann mal an die Rentenkasse melden. mfg Rose
Skatrentneram 02.08.2009 | 11:54
Das war nicht unfreundlich gemeint, aber dieses Forum hat mit der Steuer nichts zu tun. Das Finanzamt teilt Ihre Einnahme auch nicht der Rentenversicherung mit, zu Ihrer Sicherheit sollten Sie es evtl. dem RV - Träger kurz zur Kenntnis geben. Ich glaube aber nicht, dass es zu einer Kürzung Ihrer Rente führt.
Schiko.am 02.08.2009 | 22:48
Sehe ich es falsch, Ihre Frage b ezog sich doch ausschliesslich auf die Ver- steuerung der Nebeneinnahmen. Sie haben doch ausdrücklich versichert, der zulässige Verdienst von 400 Euro monatlich wird wesentlich unterschritten, tangiert also die Rente nicht. Natürlich sind Nebeneinnahmen-zumal ohne Steuerkarte- beim Antrag zur Jahressteuererklätung zu berücksichtigen. Die Frage ist aber doch nur, übersteigt der Nebenverdienst und der steuerpflich- tige Teil der Rente das zu versteuernde Einkommen von 7834 Euro in 2009- ist die Steuerererklärung zwingend notwendig. Feinheiten zum Thema können Sie gerne nachlesen unter Nachrichten zum Thema" Rentensteuer: Mit Gelassenheit und Hilfen zum Ziel. Mit freundlichen Grüßen.
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