Sehe ich es falsch, Ihre Frage b ezog sich doch ausschliesslich auf die Ver-
steuerung der Nebeneinnahmen.
Sie haben doch ausdrücklich versichert, der zulässige Verdienst von 400
Euro monatlich wird wesentlich unterschritten, tangiert also die Rente nicht.
Natürlich sind Nebeneinnahmen-zumal ohne Steuerkarte- beim Antrag zur Jahressteuererklätung zu berücksichtigen.
Die Frage ist aber doch nur, übersteigt der Nebenverdienst und der steuerpflich-
tige Teil der Rente das zu versteuernde Einkommen von 7834 Euro in 2009- ist die Steuerererklärung zwingend notwendig.
Feinheiten zum Thema können Sie gerne nachlesen unter Nachrichten zum
Thema" Rentensteuer: Mit Gelassenheit und Hilfen zum Ziel.
Mit freundlichen Grüßen.