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Experten-Antwort

Bürostuhl

von c.ritter23.10.2018 | 13:25
91 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hatte 2008 einen Bandscheibenvorfall der 2009 operativ behandelt werden musste. Seither habe ich einen ergonomischen Bürostuhl, der damals zum Teil von der deutschen Rentenversicherung bezuschusst wurde. Leider nagt der Zahn der Zeit auch an diesem Stuhl und da ich seit ich diesen Stuhl benutze weit weniger Probleme mit meinem Rücken habe, stellte sich mir die Frage ob ich einen neuen ergonomischen Stuhl bezuschusst bekommen könnte. Für eine Rückantwort und gegebenen falls die Info wie und wo (eventuell auch mit einem Link zu einem Antrag) ich einen Beantragen kann wäre ich sehr Dankbar und würde mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen C. Ritter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "c.ritter",

für eine ergonomisch zeitgemäße Ausstattung des Arbeitsplatzes ist der Arbeitgeber aufgrund der Arbeitsschutzbestimmungen verantwortlich. Ein höherverstellbarer Bürostuhl ist deshalb i.d.R. von Ihrem Arbeitgeber zu leisten und nicht von der Rentenversicherung.

Nur im Einzelfall kann, für eine über die Arbeitgeberverpflichtung hinausgehende , behinderungsbedingte individuelle Arbeitsplatzausstattung, die Rentenversicherung zuständig sein. Z.B für einen Athrodesenstuhl.

Ob die Rentenversicherung sich in Ihrem Einzelfall an dem Stuhl beteiligen würde, kann nur in einem Antragsverfahren geklärt werden. Die dafür notwendigen Vordrucke sind:

G0100 und G0133

Hier der Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BadenWuerttemberg/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_antraege/01_versicherte/03_reha/_DRVBW_Paket_Teilhabe-am-Arbeitsleben.html

Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt G0132 entnehmen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/G0132.pdf?__blob=publicationFile&v=6

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1 Antworten

DRVam 23.10.2018 | 13:32
Meines Wissens fallen ergonomisch erforderliche Bürostühle jetzt in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers und nicht mehr in den der Rentenversicherung. Der Experte wird da letztendlich genauere Erkenntnisse haben.
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