Hallo Karina 13,
Wolfgang Amadeus, Rosanna und Schade haben die Rechtslage schon richtig dargestellt. Ich kann mich daher nur dem Vorschlag anschließen: Beantragen Sie mit 60 (bzw. ein paar Monate vorher) die Altersrente und weisen Sie ausdrücklich auf die Stichtagsregelung hin - dann können Sie nur abwarten...