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BU/EU altes Recht vor 2001

von Karina 1316.04.2008 | 15:42
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo User und Experten, meine Rentenberaterin riet mir, vor meinem 60. LJ(w, Geb 1949) zu überprüfen, ob nach altem Rentenrecht BU/EU vorgelegen hätte. Somit wäre evtl RAR ohne Abschläge (momentan volle EMR mit 10,8%)möglich. Mir erschließt sich nicht, wie das vonstatten gehen soll bzw welche gesundheitlichen Aspekte zur Beurteilung rangezogen werden? Mein Zustand vor 2001 oder der jetzige, der 2004 Grundlage meiner Berentung war? Kann man diesen Vorgang hilfsweise beantragen und im Fall der Ablehnung weiter die EMR beziehen. (bis 10/2010 verlängert)Für kompetente Aussagen bedanke ich mich. Frd Gruß Karina 13

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Karina 13,

Wolfgang Amadeus, Rosanna und Schade haben die Rechtslage schon richtig dargestellt. Ich kann mich daher nur dem Vorschlag anschließen: Beantragen Sie mit 60 (bzw. ein paar Monate vorher) die Altersrente und weisen Sie ausdrücklich auf die Stichtagsregelung hin - dann können Sie nur abwarten...

7 Antworten

Wolfgang Amadeusam 16.04.2008 | 18:12
Hallo Karina, kleine Ergänzung: Vorteil Deines Antrages auf Altersrente wäre auch, egal ob es eine Erhöhung gibt oder nicht, dass die Altersrente auf Dauer liefe. Du müßtest dann keine Verlängerung der Zeitrente mehr beantragen. Deshalb würde ich Dir auf jeden Fall empfehlen, pünktlich zum 60. Geburtstag die Altersrente zu beantragen (vorausgesetzt 35 Versicherungsjahre)
Wolfgang Amadeusam 16.04.2008 | 17:59
Hallo Karina, Rente ohne Abschlag wäre nur möglich, wenn nachgewiesen wird, dass bei Dir bereits am 16.11.2000 Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach den gesetzlichen Beurteilungskriterien, die bis Ende 2000 galten, vorlag. Außerdem benötigst Du dann 35 Versicherungsjahre. Nachdem Du Erwerbsminderungsrente nach neuem (also nach dem ab 2001 geltendem Recht) beziehst mit einem Rentenbeginn ab 1.12.2003 oder später (da 10,8 % Abschlag), dürfte es sehr schwierig werden, das nachzuweisen. Allerdings könntest Du dennoch ohne Gefahr ab 60 die Umwandlung in Altersrente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen. Im schlimmsten Fall bleibt halt Dein Rentenbetrag gleich und Deine Rente heißt halt dann nicht mehr Erwerbsminderungsrente, sondern Altersrente. Das ist aber auch der wahrscheinlichste Fall. Damit überhaupt geprüft wird, ob Du bereits am 16.11.2000 berufs-oder erwerbsunfähig warst, müßtest z.B. durch ein Begleitschreiben ausdrücklich im Rentenantrag geltendmachen, dass Du bereits am 16.11.2000 berufs- oder erwerbsunfähig warst. Insgesamt schätze ich die Erfolgsaussichten eher gering ein, aber wie gesagt, verlieren kannst Du dabei eigentlich nichts.
Karina 13am 16.04.2008 | 18:12
Hallo , danke für die Antwort. Einige Fakten wußte ich schon. 35 VJ habe ich auch. Nur die Gesundheitsverhältnisse sind mir nicht klar. Wenn ich vor 2001 schon so krank gewesen wäre wie derzeitig, hätte ich damals ja schon BU/EU beantragen können. Das nicht erschließt sich mir nicht ganz. Alles andere ist mir klar. Also nochmal. Ich muß nachweisen, daß ich vor 2001 schon meine Krankheiten hatte und damals als BU/EU eingestuft worden wäre. Ich war ja von Sept 97 -März 99 au wegen desselben Leidens und 1998 zur Reha, au entlassen und laut Rehagutachten konnte ich leichte Arbeiten weiter ausführen, aber mit vielen , körperlichenEinschränkungen. Ist das damit gemeint?Eine berufliche REHA hatte man damals abgelehnt bei der BFA, weil ich schon "50 "war. Und außerdem wurde ich als Finanzkauffrau körperlich ja nicht belastet.Na ja, ich werde mal sehen. Ein Feststellungsantrag beim VA läuft auch noch. Bisher habe ich 30%GdB, die WS -Erkrankung ist noch nicht dabei.Vielleicht könnenmir andere User und Experten noch weiterhelfen.Karina
Schadeam 16.04.2008 | 19:41
nachdem Sie auch schon bei einer Rentenberatung waren, macht es doch wenig Sinn hier im Forum "herumzueiern". Sie wissen nun, dass die einzige Chance von "den blöden Abschlägen" wegzukommen, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vor 2001 ist. Ob Sie das waren oder sind , weiß kein Forumsteilnehmer. Ob das wahrscheinlich ist, wenn Sie damals noch im Beruf gearbeitet haben, ist eine andere Frage, die aber auch keiner im Forum beantworten kann. Wenn Sie mit 60 den entsprechenden Antrag stellen wird das geprüft, mehr als abgeleht werden kann dieser Antrag nicht. Wenn klar ist, dass Sie damals in Vollzeit im Beruf gearbeitet haben, dann lassen Sie es halt. Niemand zwingt Sie, es geht ja nur um die Abschläge....
Karina13am 16.04.2008 | 20:18
@hallo Schade, Ihren Namen tragen sie zu recht. "Schade", daß Sie mich so anfeinden. Ich habe höflich und sachlich angefragt, das berechtigt Sie noch lange nicht, mir dermaßen pampig kommen. Wenn Sie nicht antworten wollen, dann lassen Sie es doch. Es haben andere User schon wegen wesentlich banaleren Anliegen gepostet und wurden nicht so angemacht. Und die "blöden" Abschläge wie Sie meinen, sind für manche Leute Existenzfragen. Aber anscheinend erhalten Sie eine "fette Rente" oder sogar Pension"und erheben sich jetzt über andere, die nicht so gut gebettet sind. Natürlich hat mir die Beraterin das gesagt, ich habe es nur nicht so ganz verstanden. Und wegen dieser Sache wollte ich nicht erneut die Beraterstunden blockieren. Aber gut, gehe ich halt nochmal hin. Nur gut, daß es hier auch nette User gibt. Mein Anstand gebietet es mir, Ihnen trotz allem einen Guten Abend zu wünschen Karina
Rosannaam 17.04.2008 | 00:39
Hallo Karina 13, jetzt möchte ich auch noch was zu diesem Thema beitragen. Bei Versicherten bis Jahrgang 1951, die eben gerade NICHT bis 31.12.2000 nach dem bis dahin geltenden Recht berufs- erwerbsunfähig waren, besteht dennoch ein Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, WENN sie erst nach dem Stand ab 2001 erwerbsgemindert sind und dies nach der damaligen Beurteilungsweise "gewesen wären". Bis 12/2000 gab es die Begriffe Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit; ab 2001 teilweise Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit oder volle Erwerbsminderung. Die Beurteilungskriterien damals waren: Leistungsvermögen unter 2 Stunden, halb- bis unter vollschichtig (4-8 Std.), vollschichtig (8 Std.). (Kann sein, daß ich 1 Stufe vergessen habe, ist aber irrelevant.) Jetzt gilt folgendes: unter 3 Std., 3 - 6 Std., und mehr als 6 Std./tgl. Beispiel: Wird zum jetzigen Zeitpunkt ein unter 2- stündiges Leistungsvermögen festgestellt, bedeutet dies eine volle EM; es entsprach dem Recht bis 12/2000 genauso: Es bestand Erwerbsunfähigkeit. Selbst wenn eine (tatsächliche) EM erst im Jahre 2003 eingetreten ist, liegt EU nach dem bis 31.12.2000 geltenden Recht vor und die Altersrente kann gewährt werden. Ab Jahrgang 1952 trifft dies nicht mehr zu, denn dann MUSS Schwerbehinderung von mind. 50 % vorliegen. Mit dem Vertrauensschutz (vor dem 17.11.1950 geb. und am 16.11.2000 schwerbeh., bu oder eu nach dem bis 31.12.2000 geltenden Recht) ist es heute nach fast 8 Jahren so eine Sache. Wenn man noch über den Hausarzt an entsprechende ärztl., aussagekräftige Unterlagen herankommt, läßt es sich VIELLEICHT nachweisen. Aber da ja nicht jede Krankheit gleichgestellt mit BU oder EU ist, dürfte es Probleme geben. Aber versuchen können Sie es . MfG Rosanna.
Schadeam 17.04.2008 | 08:02
liebe Karina, wenn Sie sich angefeindet fühlen, lag dies nicht in meiner Absicht. Ich wollte Ihnen nur mitteilen, dass es in der Sache nichts bringt, theoretisch alles auf die Reihe zu bekommen - lesen Sie doch bitte den Beitrag von Rosanna - dann wissen Sie wie kompliziert das ist. Aber alle Beteiligten wissen doch um was es letztendlich geht, die Rente ohne Abschlag. Und dafür ist es doch nur wichtig, dass Sie im Jahr 2009 mit 60 im Antrag das richtige Stichwort "BU/EU altes Recht" vorbringen. Beeinflussen können Sie das was medizinisch rauskommt ohnehin nicht mehr, weil Sie Ihre Gesundheit wie sie vor 8 Jahren war, nicht ändern können. Deshalb meine ich, dass heutige Anfragen nicht weiterhelfen - wichtig ist wie 2009 entschieden wird.
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