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Experten-Antwort

Bundesagentur für Arbeit (BA) rät zu vorgezogener Rente ?

von Arbeitsuchender10.12.2020 | 18:42
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7 Antworten

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Arbeitsuchender Bundesagentur für Arbeit (BA) rät zu vorgezogener Rente ? Sehr geehrte Experten, mein Betreuer bei der bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat mir zu einer vorgezogenen Rente geraten. War in dem Moment so perplex, dass ich mir erst mal Bedenkzeit erbeten habe. Selbst jetzt weiß ich nicht, wie ich reagieren soll. O.K. der Betreuer hat nur dazu geraten - aber kann die Bundesagentur für Arbeit (BA) das auch verordnen ? Mit freundlichen Grüßen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.12.2020 | 08:35

Hallo Arbeitsuchender,

grundsätzlich kann die Agentur für Arbeit Sie nicht zwingen in Rente zu gehen. Eine Ausnahme hiervon besteht im Falle der Aufforderung einen Reha- Antrag zu stellen aus dem eine Erwerbsminderungsrente resultieren könnte.

Da ich davon ausgehe, dass dies bei Ihnen nicht der Fall ist, kann die BA Ihnen keine vorgezogene Altersrente "verordnen".

Ich würde Ihnen jedoch empfehlen sich bei einer unserer Beratungsstellen beraten zu lassen, so dass Sie Ihre Entscheidung anhand Ihrer individuell errechneten Ansprüche treffen können.

6 Antworten

Peteram 10.12.2020 | 19:00
so eine ähnliche Frage, kam erst letztens, BA scheint in diesen Zeiten gerne dazu zu raten ;-) in Ruhe lesen https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/arbeitslos-kurz-vor-d… "Arbeitslos kurz vor der Rente: Was tun?" und alles wir gut - hoffe ich zumindest für Sie. Gruß, Peter
Schadeam 10.12.2020 | 19:04
In Ermalgelung von Details kann hier niemand beurteilen wie es rententechnisch bei Ihnen aussieht. Könnten Sie überhaupt einen Rentenanspruch realisiern? Ob der Mitarbeiter der Agentur das erforderliche rentenrechtliche Fachwissen hat, weiß hier auch keiner. Böse Zungen könnten allerdings wie folgt lästern:"Klar dass die Agentur zur Rente rät, denn im Erfolgsfall haben die einen Fall weniger und während der Rentenantrag läuft brauchen die im Zweifel nicht vermittlerisch tätig werden."
Clausam 10.12.2020 | 19:48
So ein Gedankenspiel kann man schon mal ins Gespräch bringen als Option, aber Zwang gibt es seitens der AfA natürlich nicht. Lediglich Bezieher von Alg 2 müssen vorrangig auf andere Sozialleistungen zurückgreifen und sich sobald Anspruch besteht, verrenten lassen. Allerdings gibt es auch da Ausnahmen.
W°lfgangam 10.12.2020 | 19:42
Hallo Arbeitsuchender, NEIN. Hier nicht, sofern keine amtsärztliche Begutachtung zum Leistungsvermögen nicht eine erhebliche Einschränkung eben Ihres Leistungsvermögens in Richtung u3 Std. tgl. festgestellt hat. Sie haben einen Anspruch auf ALG - eine simple Versicherungsleistung, für die Sie Beiträge gezahlt haben - solange Sie mit der BA 'mitspielen'/ deren Forderungen nachkommen /Sie diese erfüllen ...dann erhalten Sie das ALG bis zum Ende der möglichen/altersbedingten Bezugsdauer, auch wenn Ihr 'Restleistungsvermögen' nur im Teilzeitbreich (3 bis u6 Std. täglich liegen sollte). Ggf. suchen Sie die nächste Beratungsstelle im Rentenbereich auf, um sich die damit verbunden Folgewirkungen erläutern zu lassen ...Rentenhöhe /Abschläge /was verliere ich bei vorzeitigem Rentenbeginn auf 'Wunsch' der BA - was habe ich dann im Portemonnaie. Gruß w. PS: der Hinweis von @Schade im letzten Satz ist Realität 'wie kriege ich den eigentlichen nicht vermittlungsfähigen 'Fall' aus meinen BA-Fallzahlen raus <- legitim dieser Versuch/Rat, aber wirkungslos, also durchhalten im Eigeninteresse :-)
Arbeitsuchenderam 10.12.2020 | 20:55
Artikel "Arbeitslos kurz vor der Rente: Was tun?" hat geholfen. Besten Dank Peter und Rolf Winkel
Arbeitsuchenderam 11.12.2020 | 13:41
Arbeitsuchender Bundesagentur für Arbeit (BA) rät zu vorgezogener Rente ? Sehr geehrter Experte, auch bei Ihnen Besten Dank. Sie haben übrigens mit Ihrer Annahme Recht, dass die Ausnahme auf mich nicht zutrifft, bin ein ganz normaler älterer Arbeitsloser, der gerne noch arbeiten möchte. Mit freundlichen Grüßen
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