Hallo dilooha,
wie W*lfgang schon richtig geschrieben hat, gilt bei Ihrer Fallgestaltung folgendes:
- Eine Beitragserstattung ist nicht möglich, da Sie mindestens 60 Monate an Beitragszeiten in der Rentenversicherung haben (bei Ihnen deutlich mehr).
- Aus den zurückgelegten Zeiten erhalten Sie eine Altersrente ausgezahlt. Auf Grund dieser Rente können Sie einen Beitragszuschuss zu Ihrer privaten Krankenversicherung beantragen.
- Ihre Pension wird wohl um die Rente gekürzt werden.