Hallo Eigener,
Sie sind verpflichtet, Ihrem zuständigen RV-Träger die Aufnahme jeder Beschäftigung oder Tätigkeit mitzuteilen. Dieser wird dann mit großer Wahrscheinlichkeit eine Prüfung einleiten, ob angesichts der absolvierten Arbeitszeit die volle Erwerbsminderung noch vorliegt. Eine pauschale Aussage dazu ist nicht möglich - es muss aus ärztlicher Sicht geprüft werden, ob sich Ihr gesundheitlicher Zustand so weit gebessert hat, dass Sie nun wieder mindestens 3 oder sogar 6 Stunden täglich arbeiten können oder ob Sie diese Tätigkeit möglicherweise "auf Kosten Ihrer Restgesundheit" ausüben, also objektiv gesehen eigentlich nicht in der Lage dazu sind.