Hallo,
die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft, Bahn, See ist dann gegeben, wenn mindestens 1 Beitragsmonat zur Knappschaft, Bahn oder damaligen Seekasse entrichtet wiorden ist. Insofern ist die Aussage der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft, Bahn, See korrekt. Die Beiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung werden günstiger bewertet, da auch die Beitragszahlung höher lag. Für alle anderen Beitragszeiten erfolgt die gleiche Bewertung wie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.