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Bundessozialgericht/Bundesverfassungsgericht zum verminderten Zugangsfaktor bei EM-Renten ("Abschläge"):
Über ruhend gestellte Widersprüche kann durch eine öffentlich bekannt gegebene Allgemeinverfügung entschieden werden, wenn die den angefochtenen Verwaltungsakten zugrunde liegende Gesetzeslage durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt wurde, Widerspruchsbescheide gegenüber einer Vielzahl von Widerspruchsführern zur gleichen Zeit ergehen müssen und durch sie die Rechtsstellung der Betroffenen ausschließlich nach einem für alle identischen Maßstab verändert wird.
Die öffentliche Bekanntgabe erfolgt durch Veröffentlichung der Entscheidung über den Internetauftritt der Behörde, im elektronischen Bundesanzeiger und in mindestens drei überregional erscheinenden Tageszeitungen.
Auf die öffentliche Bekanntgabe, den Ort ihrer Bekanntgabe sowie die Klagefrist des § 87 Abs. 1 Satz 3 SGG ist jedoch bereits in der Ruhensmitteilung hinzuweisen (§ 85 Abs. 4 SGG).
Bei einer öffentlichen Bekanntgabe nach § 85 Abs. 4 SGG beträgt die Frist ein Jahr. Die Frist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem seit dem Tag der letzten Veröffentlichung zwei Wochen verstrichen sind.
Ich habe dazu Fragen:
1. Ist von § 85 Abs. 4 SGG im Vorfeld Gebrauch gemacht worden? Falls nicht, was sprach gegen diese Kosten- und Personalaufwand sparende Möglichkeit?
2. Die schriftliche Aufforderung zur Widerspruchsrücknahme ist in derartigen Fällen bei den Finanzämtern durchaus nicht unüblich. Widerspruchsbescheide werden nur dann erteilt, wenn in einem definierten Zeitraum keine Rücknahmeerklärung vorliegt. Was spricht bei der Deutschen Rentenversicherung dagegen?
3. Handelt es sich bei dem in Aussicht stehenden Widerspruchsbescheid tatsächlich um eine Entscheidung, zu deren Widerspruchssitzung die Akte jeweils dem Widerspruchsausschuss vorliegen muss und der Fall einzeln erörtert wird?
4. Wie wird bei zwischenzeitlichem Ableben des Widerspruchsführers verfahren? Müssen in derartigen Fällen Rechtsnachfolger kontaktiert oder ggf. individuell ermittelt werden oder wie ist in diesen Fällen zu verfahren?