Im bezug auf einer frage heißt es:
Zeiten von Zivil- oder Wehrdienst
Aus Zeiten von Zivil- oder Wehrdienst ergeben sich ebenfalls rentenrechtliche Ansprüche. Für maximal 9 Monate wird Ihnen ein fiktiver Verdienst von 60 Prozent, bezogen auf das Durchschnittseinkommen, angerechnet. Demnach max. 0,45 Rentenpunke.
beim Bundesfreiwilligendienst handelt es sich um keine Ausbildung. Es besteht Versicherungspflicht im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses in allen Zweigen der Sozialversicherung und die Freiwilligen werden ähnlich gestellt wie Auszubildende. Das heißt, es sind die Regelungen zur Geringfügigkeit nciht maßgebend. In der Rentenversicherung entstehen damit ausschließlich Beitragszeiten.
Nur was unterscheidet Zeiten von Zivil- oder Wehrdienst zu Zeiten von Bundesfreiwilligendienst?
Da sich das doch ähnlich ist müßte es da doch auch Anrechnungszeiten geben oder?