Bundeswehrunfall als 1. Waffengerätewart beim LRB in der 17.33 in Goslar am 28.Mai 1971

von
Auge-Ohr

Bundeswehr-Explosionstrauma. Fremdverschulden durch Kompaniechef. Am 28.Mai1971 habe ich durch Unachtsamkeit des Kompaniechef eine Woche vor seiner Beförderung zum Major ein Explosionstrauma durch seine fallen gelassene Handgranate DM21 in den Wurfstand erlitten. Das ergab anschließende Schwerhörigkeit und dauernder Tinnitus - Am 28.Mai 1971 war ich auf dem Truppenübungsplatz in Ehra-Lessien als Aufsicht beim Handgranatenwurf des Kompaniechefs.
Nach dem Unfall ließ mich der Chef in das San-Revier in Goslar überführen statt in die nächste HNO-Fachklinik.
Dort im San-Revier durfte ich mich im 13 Tage-Wach-schlaf-Rythmus mit Kopfverband ausruhen. In dieser Zeit heilten die perforierten Trommelfelle ab.
BW-Krankenakte:
01.Juni 1971 Eintrag "Kopfschmerz", "Ursache unbekannt?"
Erst nach der "Abheilung" der Trommelfellrisse (laut Bw-Internetseiten zum Knall-/Expolsions-Trauma oberflächliche Abheilung in 10-bis 12 Tagen) wurde eine Überweisung zum "Röntgenarzt" und zum HNO-Facharzt am 9.Juni 1971 ausgestellt. Untersuchungen erst am 14. Juni mit gewollten Falscheintrag in die Krankenakte.
Auf den Überweisungen an die Fachärzte wurde als Überweisungsgrund "Sinusitus" eingetragen.
Fahrt zum Röntgenarzt und zum HNO-Arzt am 14.Juni 1971.

Der HNO-Arzt hat ein Audiagramm durchgeführt, und Hochtonschwerhörigkeit mit "beginnender Innenohr-Schwerhörigkeit" festgestellt und in den Befund geschrieben. Die Stabsärzte haben mir kein Rezept für ein Hörgerät ausgestellt.
Der Facharzt schrieb:
"Wegen der beginnenden Innenohrschwerhörigkeit ist das Tragen von Gehörschutzmitteln bei weiteren Schießübungen dringend erforderlich."
Medikation.
Therapie u.a. Sirinal (Schmerztabletten),
Pluscellin (Penicellin trotz bekannter Allergie !?)
Complamin retard (durchblutungsfördernde Arznei zur besseren Abheilung).

während der Dienstzeit bis zu meinem Ausscheiden aus der Bundeswehr wurde mir von Seiten der Kompanieführung nicht offenbart, dass ich aufgrund des Unfalls eine Rente beanspruchen konnte. Erst 2015 erfuhr ich davon. Juni 2015 habe ich über den Wehrbeauftragten einen Antrag eingereicht. Das Personalamt in Düsseldorf hat mir in drei Instanzen eine Rente abgelehnt, weil in der Krankenakte der Unfallbericht, die Röntgenaufnahme und das Audiagramm fehlen, und der Stabsarzt zu Gunsten den Unfallverursachers die Verletzungen der Ohren verschleierte. Das Düsseldorfer Amt ließ ein Gutachten von dem Prof. M. aus Köln/Uni Brüssel anfertigen, in dem dieser den Unfall in Abrede stellt.
Falls ich vor dem Sozialgericht nach 6 1/2 Jahren Recht erhalte, wie hoch würde eine Rente (bei Hochtonschwerhörigkeit von 50% der oberen Freqenzen, und 50 % Hörfähigkeit auf dem linken Ohr und nur 25 % auf dem rechten Ohr erhalten. Meine Altersrente ist durch Ausfallzeiten nach "Schwerhörigkeit bedingten Unfällen" und langen Arbeitslosenzeiten auf 500 Euro zusammen geschmolzen. Wie hoch würde meine Unfallrente ausfallen?

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 20.01.2022, 05:59 Uhr]

von
Schade

Sie klagen seit 6 Jahren und wollen jetzt ernsthaft hier im Forum eine Aussage wo doch hier niemand den Fall und Details dazu kennt?

Schon seltsam. Wenn man klagt sollte man sich doch eigentlich vorher schlau gemacht haben um was es eigentlich geht.

PS: Menschen hier namentlich an den Pranger zu stellen, zeugt in übrigen mehr als deutlich von Ihrem Charakter, sehr zweifelhaft alles.

von
Schade Ergänzung

....und das alles wegen eines Vorfalls von vor 50 Jahren?????

Ich glaube da will sich jemand wichtig machen. Als Richter am Gericht würde ich an Ihrer Zurechnungsfähigkeit zweifeln.

von
Kaum zu glauben

Nicht nur, dass Ihre Geschichte abenteuerlich klingt, Sie sind hier im Forum auch falsch. Hier geht es um Fragen der gesetzlichen und nicht der Unfallrente!

Experten-Antwort

Hallo Auge Ohr,

da dies ein Forum der Rentenversicherung ist, können wir Fragen zur Unfallrente nicht beantworten.

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

von
Kopf

es gibt einen " Wehrbeauftragten " und das weiss doch jeder, auch 1971 !. An den Wehrdienstbeauftragten einen eingeschriebenen kurzen Brief , heute besser noch 1971 und alles wäre positiv gelaufen. So war es bei mir, ohne Handgranate aber ähnlich. Schreiben Sie Ihn an, gehen Sie zum Versorgungsamt , stellen Sie einen Antrag dort. Unterlagen vom Krankenhaus werden Sie noch haben.

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 20.01.2022, 12:51 Uhr]

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