Bundeswehr-Explosionstrauma. Fremdverschulden durch Kompaniechef. Am 28.Mai1971 habe ich durch Unachtsamkeit des Kompaniechef eine Woche vor seiner Beförderung zum Major ein Explosionstrauma durch seine fallen gelassene Handgranate DM21 in den Wurfstand erlitten. Das ergab anschließende Schwerhörigkeit und dauernder Tinnitus - Am 28.Mai 1971 war ich auf dem Truppenübungsplatz in Ehra-Lessien als Aufsicht beim Handgranatenwurf des Kompaniechefs.
Nach dem Unfall ließ mich der Chef in das San-Revier in Goslar überführen statt in die nächste HNO-Fachklinik.
Dort im San-Revier durfte ich mich im 13 Tage-Wach-schlaf-Rythmus mit Kopfverband ausruhen. In dieser Zeit heilten die perforierten Trommelfelle ab.
BW-Krankenakte:
01.Juni 1971 Eintrag "Kopfschmerz", "Ursache unbekannt?"
Erst nach der "Abheilung" der Trommelfellrisse (laut Bw-Internetseiten zum Knall-/Expolsions-Trauma oberflächliche Abheilung in 10-bis 12 Tagen) wurde eine Überweisung zum "Röntgenarzt" und zum HNO-Facharzt am 9.Juni 1971 ausgestellt. Untersuchungen erst am 14. Juni mit gewollten Falscheintrag in die Krankenakte.
Auf den Überweisungen an die Fachärzte wurde als Überweisungsgrund "Sinusitus" eingetragen.
Fahrt zum Röntgenarzt und zum HNO-Arzt am 14.Juni 1971.
Der HNO-Arzt hat ein Audiagramm durchgeführt, und Hochtonschwerhörigkeit mit "beginnender Innenohr-Schwerhörigkeit" festgestellt und in den Befund geschrieben. Die Stabsärzte haben mir kein Rezept für ein Hörgerät ausgestellt.
Der Facharzt schrieb:
"Wegen der beginnenden Innenohrschwerhörigkeit ist das Tragen von Gehörschutzmitteln bei weiteren Schießübungen dringend erforderlich."
Medikation.
Therapie u.a. Sirinal (Schmerztabletten),
Pluscellin (Penicellin trotz bekannter Allergie !?)
Complamin retard (durchblutungsfördernde Arznei zur besseren Abheilung).
während der Dienstzeit bis zu meinem Ausscheiden aus der Bundeswehr wurde mir von Seiten der Kompanieführung nicht offenbart, dass ich aufgrund des Unfalls eine Rente beanspruchen konnte. Erst 2015 erfuhr ich davon. Juni 2015 habe ich über den Wehrbeauftragten einen Antrag eingereicht. Das Personalamt in Düsseldorf hat mir in drei Instanzen eine Rente abgelehnt, weil in der Krankenakte der Unfallbericht, die Röntgenaufnahme und das Audiagramm fehlen, und der Stabsarzt zu Gunsten den Unfallverursachers die Verletzungen der Ohren verschleierte. Das Düsseldorfer Amt ließ ein Gutachten von dem Prof. M. aus Köln/Uni Brüssel anfertigen, in dem dieser den Unfall in Abrede stellt.
Falls ich vor dem Sozialgericht nach 6 1/2 Jahren Recht erhalte, wie hoch würde eine Rente (bei Hochtonschwerhörigkeit von 50% der oberen Freqenzen, und 50 % Hörfähigkeit auf dem linken Ohr und nur 25 % auf dem rechten Ohr erhalten. Meine Altersrente ist durch Ausfallzeiten nach "Schwerhörigkeit bedingten Unfällen" und langen Arbeitslosenzeiten auf 500 Euro zusammen geschmolzen. Wie hoch würde meine Unfallrente ausfallen?
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 20.01.2022, 05:59 Uhr]