Hallo leben burn-but,
wie in den vorhergehenden Antworten bereits gesagt, hat die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente
keinen automatischen Einfluss auf Ihr Beschäftigungsverhältnis.
Ob und unter welchen Bedingungen das Arbeitsverhältnis weitergeführt wird, richtet sich nach den
arbeitsrechtlichen Vorschriften und ggf. auch nach den für Ihren Arbeitsgeber geltenden tariflichen
Bestimmungen.
Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen sich mit Ihrem Arbeitgeber und, wenn dort ein Betriebsrat
vorhanden ist, mit dem Betriebsrat in Verbindung zu setzen und die Möglichkeiten zu besprechen,
die sich in dem Betrieb für Sie ergeben.
Sollten Sie Mitglied in einer Gewerkschaft sein, können Sie sich auch von einem der dortigen Fachleute
für Arbeitsrecht beraten lassen.