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burn-out2009

von leben burn-out05.10.2009 | 11:01
1395 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, gebohren 1956 und bis heute Vollzeit durchgearbeitet, erlitt ich 2009 einen burn-out. Die Ärzte erwägen evtl. eine Erwerbsminderungsrente, damit sich mein gesundheitlicher Zustand bessern kann, so daß ich nach Gesundung weiter Vollzeit arbeiten kann. Ich befinde mich in einem zeitlich noch weitere 2 Jahre laufenden Arbeitsverhältnis. Meine Frage lautet: Wenn ich mit einer Erwerbsminderungsrente einverstanden bin und innerhalb des Arbeitsverhältnisses wieder gesunde, kann ich dann einfach in den aktuell laufenden Arbeitsvertrag wieder einsteigen und weiterarbeiten oder ist dieser hinfällig, wenn ich die Erwerbsminderungsrente z.B. für 1-2 Jahre erhalte, so daß ich dann arbeitslos wäre? Danke für Ihre Antwort. leben burn-out PS: Die notwendigen Zeiten habe ich erfüllt.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo leben burn-but,

wie in den vorhergehenden Antworten bereits gesagt, hat die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente

keinen automatischen Einfluss auf Ihr Beschäftigungsverhältnis.

Ob und unter welchen Bedingungen das Arbeitsverhältnis weitergeführt wird, richtet sich nach den

arbeitsrechtlichen Vorschriften und ggf. auch nach den für Ihren Arbeitsgeber geltenden tariflichen

Bestimmungen.

Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen sich mit Ihrem Arbeitgeber und, wenn dort ein Betriebsrat

vorhanden ist, mit dem Betriebsrat in Verbindung zu setzen und die Möglichkeiten zu besprechen,

die sich in dem Betrieb für Sie ergeben.

Sollten Sie Mitglied in einer Gewerkschaft sein, können Sie sich auch von einem der dortigen Fachleute

für Arbeitsrecht beraten lassen.

5 Antworten

Schadeam 05.10.2009 | 11:13
Das ist eine Frage aus dem Arbeitsrecht, die Sie Ihrem Arbeitgeber stellen müssen. Die Rentenversicherung entscheidet nicht, ob Sie nach einem etwaigen Rentenwegfall Anspruch auf den alten Arbeitsplatz haben. Zumal Sie schreiben, dass Ihr Arbeitsverhältnis noch 2 Jahre läuft, nach dieser Formulierung also befristet sein müsste. Ob es dann verlängert wird, wenn Sie ausgebrannt sind?????
leben burn-outam 05.10.2009 | 15:21
Danke an alle, die Antworten sind hilfreich, habe mich inzwischen an Arbeitsrechtler gewandt. Eine weitere Frage wäre da noch: Kennt jemand vielleicht eine auf burn-out spezialisierte sehr gute Klinik mit tiefenpsychologischer Behandlung für KASSENpatienten? Ich finde leider nur empfohlene Kliniken, die für Privatpatienten arbeiten. Danke nochmals.
Auskenneram 05.10.2009 | 11:59
Ihr Arbeitsverhältnis wird durch die Zuerkennung einer befristeten EM-Rente NICHT berührt. Das Arbeitsverhältnis wird weder automatisch durch die Zuerkennung der EM-Rente beendet , noch haben Sie ein Anrecht darauf das es z.B. ruhend gestellt - also das ihr Arbeitsplatz erhalten bleibt - oder das Sie in der Zeit der Berentung nicht gekündigt werden dürfen. Es sei denn ihr persönlicher Arbeitsvertrag oder der Tarifvertrag beinhaltet eine entsprechende Vereinbarung/Klausel. Um ein Arbeitsverhältnis - von welcher Seite auch immer - zu beenden, ist IMMER eine - fristgerechte - Kündigung notwendig ! Natürlich gibt es auch die Möglichkeit der sog. einvernehmliche Trennung im Rahmen eines Auflösungvertrages - was bei ihnen im Rahmen eines Zeitvertrages wohl nicht sehr wahrscheinlich sein wird. Insofern können Sie nur abwarten ob ihnen ihr Arbeitgeber nach Kenntnis der EM-Rente kündigen wird oder nicht. Warten Sie es doch einfach ab. Mehr bleibt ihnen eh nicht übrig....
Auskenneram 05.10.2009 | 15:28
Spezialkliniken in dem Sinne nur für das " Burnout- Syndrom " gibt es eigentlich nicht. Das kann im Prinzip j e d e psychiatrsiche Fachklinik behandeln. Hinter einem Burnout steht ja immer auch eine andere psychische Erkrankung wie eine Depression, eine Psychose , eine Angststörung, eine Suchterkrankung etc. pp. Jede psychiatrische Klinik bietet auch auch eine tiefenpsychologische Behandlung an ( wobei je nach Art der Erkrankung auch eine Verhaltenstherapeutische Behandlung oder sogar eine Psychoanalyse in Frage kommt ). DIE psychiatrische Klinik gibt es schlicht nicht, da es bei psychiatrischen Erkrankungen in erster Linie auf die " Chemie " zwischen Arzt/Psychiater/Psychologe und dem Patienten ankommt. Und das kann niemand ihnen im Vorfeld sagen.
Elliam 06.10.2009 | 14:06
Warum fragen Sie nicht Ihren Therapeuten? Der kennt doch sicher mehr spezialisierte Rehakliniken?
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