Hallo Wolfgang,
die gesetzlichen Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, die gezahlten Rentenbeträge an die Steuerbehörden zu melden. Es ist geplant, dass diese Meldung dann jeweils direkt beim Finanzamt des Rentners landet, so dass dort die Steuerpflicht geprüft und - soweit anfallend - Einkommenssteuer erhoben werden kann.
Auf jeden Fall wird von der gesetzlichen Rentenversicherung keine Steuer einbehalten. Sie erhalten also Ihre Rente weiter in der bisherigen Höhe ausgezahlt. Da Sie den Rentenbezug aber auch bisher schon in der Einkommensteuererklärung angeben mussten, dürfte sich für Sie keine Änderung ergeben. Neu ist bloß das maschinelle Meldeverfahren Rentenversicherung - Finanzamt.
Eine Weitermeldung privater Renten über die gesetzlichen Rentenversicherungsträger an die Steuerbehörden ist mir nicht bekannt und halte ich für nicht zutreffend. Diese Renten müssten direkt gemeldet oder durch Sie steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings können wir zu steuerlichen Fragen keine verbindlichen Auskünfte geben.
Bitte wenden Sie sich deshalb in dieser Frage direkt an den Servicedienst Ihres Finanzamtes. Dort kann man Ihnen vermutlich auch gleich Auskunft geben, inwieweit eine Steuerpflicht als Rentner auf Sie - derzeit oder später - zukommt.