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C-Ausweis

von Emaly24.03.2009 | 12:03
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4 Antworten

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Meine Frage: Wie wird der Besitz eines C-Ausweises ( Ausweis für Vertriebene und Flüchtlinge ) bei der Berechnung der Rente berücksichtigt ? Wie werden Haftzeiten ( Haft wegen Fluchthilfe von DDR nach BRD, Bescheinigung nach §10 Abs.4 des Häftlingshilfegesetzes liegt vor ) bei der Rentenberechnung berücksichtigt ? Danke, Gruß Emaly

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die mit der Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG nachgewiesenen Zeiten der politischen Inhaftierung können als Ersatzzeiten berücksichtigt werden. Die zu Unrecht erlittene Freiheitsentziehung gilt in der Regel auch als Verfolgungszeit i. S. des § 2 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes. Folglich haben Sie einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hierzu ist es jedoch notwendig, dass Sie eine Rehabilitierungsbescheinigung vorlegen. Diese können Sie bis zum 31.12.2011 bei der Rehabilitierungsbehörde beantragen.

Zeiten der Flucht aus der ehemaligen DDR können Ihnen ebenfalls als Ersatzzeit angerechnet werden.

Ersatzzeiten sind beitragsfreie Zeiten, die bei der Prüfung verschiedener versicherungsrechtlicher Voraussetzungen berücksichtigt werden und rentensteigernd wirken.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Bei Vorlage des C-Ausweises können Ihrem Partner für die Tage der Flucht und ggf. daran anschließender Arbeitslosigkeit Ersatzzeiten gutgeschrieben werden. Diese Zeiten werden mit einem Durchschnittswert bewertet, der aus den individuell zurückgelegten Beitragszeiten ermittelt wird. Es ist folglich kein pauschaler Wert. Ich kann Ihnen also nicht sagen, um welchen Betrag sich bei Ihrem Partner die Rente erhöht.

Wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich in dem Jahr vor der Flucht um Arbeit bemüht haben, kann bei Ihnen das Jahr als Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden. Sonst würde die Zeit unberücksichtigt bleiben. Ggf. liegen jedoch auch die Voraussetzungen für eine Rehabilitierung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz vor.

2 Antworten

Ajaxam 24.03.2009 | 12:57
Wenn Sie einen Vertriebenenausweis "C" haben, dann sind Sie Sowjetzonenflüchtling und vor dem 01.07.1990 geflüchtet; die Haftzeit führt zur Anerkennung einer Ersatzzeit in der gesetzlichen Rentenverischerung.
Emalyam 24.03.2009 | 13:25
Der Partner war nicht in Haft, hat jedoch auch den C-Ausweis wegen der Flucht in die BRD. Wie wirkt sich der C-Ausweis positiv auf die Höhe des Rentenanspruches aus? Wegen des bestehenden Ausreiseantrages war ich vor der Flucht ein Jahr lang ohne Arbeit im Beitrittgebiet, was passiert mit den Fehlzeiten? Danke Emaly
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