Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Chance auf EMR?

von maus100028.12.2015 | 16:06
2015 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo! Ich habe vor 2 Wochen einen Antrag auf EMR beantragt. Ich (w, 45 J) arbeite seit fast 30 Jahren im selben Betrieb. Vor 7 Jahren war ich über 1 Jahr krank (mehrere künstliche Befruchtungen, Fehlgeburten, unzählige Medikamente), ich war körperlich total am Ende. Mitte 2010 bin ich wieder angefangen zu arbeiten. Trotzdem ich keine Medikamente mehr nahm, war ich weiterhin total erschöpft und müde und bin mehrfach umgekippt. Zudem hatte ich jedes Jahr irgendwas, weshalb ich wochenlang krank geschrieben war. 7 Jahre zuvor war ich topfit und gesund. Im Mai 2013 habe ich meine Arbeitszeit auf 80% reduziert, weil ich nicht mehr konnte. Mein Hausarzt hat nie den Grund gefunden. 2014 bin ich im Krankenhaus umgekippt, man hat mich gleich da behalten und festgestellt, dass etliche Organe eingeschränkt sind, und Verdacht auf irgendwas Autoimmunes. Genaue Diagnose gibt es bis heute nicht. Im Sommer 2015 hat eine Hautbiopsie "Vaskulitis" ergeben. Meine Hoffnung, dass ich nun eine Behandlung bekomme, und ich dann endlich wieder fit werde, hat sich erledigt, da die Diagnose noch nicht genau genug ist, und ich nicht einfach eine Basistherapie beginnen kann, da meine Nieren angeschlagen sind. In all der Zeit habe ich immer gearbeitet, obwohl es mir so schwer fiel, und ich jeden Abend todmüde um 20:30 Uhr ins Bett gehe. Nun kann ich aber wirklich nicht mehr, und mein Hausarzt und ich wollen nun die teilweise EMR erreichen. Nun habe ich zur EMR ein paar Fragen: 1. Kann es zum Nachteil sein, dass ich immer gearbeitet habe (obwohl mein Hausarzt mir mehrfach angeboten hat, mich krank zu schreiben)? 2. Ich habe in der Selbsteinschätzung geschrieben, dass ich täglich 3 Stunden arbeiten kann (ich will ja auf jeden Fall weiterarbeiten), hätte ich das nicht schreiben sollen? 3. Meine Arbeitszeitreduzierung im Mai 2013 war ja auch schon aufgrund der Krankheit, das wusste ich damals aber nicht, wird dies bei der Rentenberechnung berücksichtigt? 4. Gilt immer Reha vor Rente? Ich war in 2014 und 2015 ja schon in einer speziellen Rheumaklinik. Ich möchte nicht unbedingt eine Reha machen, da ich arg mit Heimweh zu kämpfen habe. 5. Wie gross ist meine Chance, die teilweise EMR zu bekommen und wie lange dauert durchschnittlich, bis man eine Zu- oder Absage erhält. Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!!! maus1000

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo maus1000,

wir können hier in diesem Forum nicht abschätzen wie lange und mit welchem Ergebnis Ihr Antrag auf EM Rente beschieden wird. Es handelt sich um Einzelfallentscheidungen die in Abhängigkeit von Ihrem aktuellen Leistungsvermögen zu treffen sind.

Vielleicht wenden Sie sich Ende Januar an Ihren Rentenversicherungsträger und lassen sich dann zum Bearbeitungsstand/Sachstand informieren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

W*lfgangam 28.12.2015 | 16:25
Hallo maus1000, zunächst, Sie können nicht im Voraus eine teilweise EMRT beantragen - der Antrag geht immer allgemein auf 'eine' EMRT ...was hinten rauskommt, entscheidet erst mal der med. Dienst der DRV - voll/teilweise/gar nicht. Und rein med. wird es hier keiner bewerten können, wie groß Ihre Chancen sind. Verfahrensdauer? Wenn Sie mich aktuell fragen: kann 1 Jahr dauern, eh Sie überhaupt eine Reaktion der DRV erhalten. Gruß w.
Nahlaam 28.12.2015 | 19:43
Hallo Maus, ich will mal versuchen, Deine Fragen zu beantworten: Zuallererst beantragt man Erwerbsminderungsrente. Ob man die volle oder teilweise erhält, wird nach Sichtung der Unterlagen, evtl. Anfragen bei behandelnden Ärzten oder auch durch Gutachtertermine festgelegt. Alles kann natürlich auch zur Ablehnung führen. Bei den meisten Verfahren gilt der Grundsatz "Reha vor Rente", es wird also versucht, eine Erwerbsminderung durch eine Reha zu vermeiden. Manchmal wird solche eine Reha auch als Antrag auf EM-Rente umgedeutet. Der Rehabericht auch zur Entscheidungsfindung herangezogen. Bei einigen kann es auch passieren, dass die Erwerbsminderung ohne Reha festgestellt wird. Es ist kein Hinderungsgrund für die Feststellung der Erwerbsminderung, wenn man immer gearbeitet hat und nicht krank geschrieben war (besonders nicht, wenn es um die teilweise Erwerbsminderung geht). Natürlich sollte der Krankheitsverlauf ordentlich dokumentiert sein, damit die entsprechenden Anfragen bei behandelnden Ärzten erfolgen können. Diesen Selbsteinschätzungsbogen füllt man am besten überhaupt nicht aus. Nun hast Du es bereits getan, ist auch kein großer "Beinbruch". Da es bei Dir ja um die teilweise EM-Rente geht, kannst Du auch in einem späteren GA-Termin ruhig angeben, dass Du gerne alles dafür machst, um wenigstens Teilzeit arbeiten zu können. Eine Arbeitszeitverkürzung für zu vermindertem Einkommen, also auch zur Verminderung von erarbeiteten Entgeltpunkten. Da spielt es leider keine Rolle, aus welchem Grund diese Arbeitszeitverkürzung vorgenommen wurde. Es gibt leider keine Aufrechnung wegen Krankheit. Liegen Dir die Reha-Berichte aus 2014 und 2015 vor? Wenn ja, schau Dir dort die Einschätzung an. Es schützt Dich leider nicht davor, dass die DRV nicht doch noch mal versuchen könnte, Dich in eine erneute Reha zu schicken. Das Verfahren zur Anerkennung kann ca. 3 Monate dauern, es kann sich aber auch länger hinziehen. Leider ist es so, dass die meisten Anträge auf EM-Rente erstmal abgelehnt werden, dann gibt es das Widerspruchsverfahren und dann den Klageweg vor dem Sozialgericht. Insgesamt mit Klage kann sich das teilweise Jahre hinziehen. Es kann aber auch gut sein, dass die Rente recht schnell bewilligt wird. Ist halt abhängig von den Erkrankungen, die dahinter stehen. Alles Gute
W*lfgangam 29.12.2015 | 18:22
Zitat von Nahla anzeigenausblenden
Nahla schrieb

Hallo Maus,

ich will mal versuchen, Deine Fragen zu beantworten:

Zuallererst beantragt man Erwerbsminderungsrente. Ob man die volle oder teilweise erhält, wird nach Sichtung der Unterlagen, evtl. Anfragen bei behandelnden Ärzten oder auch durch Gutachtertermine festgelegt. Alles kann natürlich auch zur Ablehnung führen.

Bei den meisten Verfahren gilt der Grundsatz "Reha vor Rente", es wird also versucht, eine Erwerbsminderung durch eine Reha zu vermeiden. Manchmal wird solche eine Reha auch als Antrag auf EM-Rente umgedeutet. Der Rehabericht auch zur Entscheidungsfindung herangezogen.

Bei einigen kann es auch passieren, dass die Erwerbsminderung ohne Reha festgestellt wird.

Es ist kein Hinderungsgrund für die Feststellung der Erwerbsminderung, wenn man immer gearbeitet hat und nicht krank geschrieben war (besonders nicht, wenn es um die teilweise Erwerbsminderung geht). Natürlich sollte der Krankheitsverlauf ordentlich dokumentiert sein, damit die entsprechenden Anfragen bei behandelnden Ärzten erfolgen können.

Diesen Selbsteinschätzungsbogen füllt man am besten überhaupt nicht aus. Nun hast Du es bereits getan, ist auch kein großer "Beinbruch". Da es bei Dir ja um die teilweise EM-Rente geht, kannst Du auch in einem späteren GA-Termin ruhig angeben, dass Du gerne alles dafür machst, um wenigstens Teilzeit arbeiten zu können.

Eine Arbeitszeitverkürzung für zu vermindertem Einkommen, also auch zur Verminderung von erarbeiteten Entgeltpunkten. Da spielt es leider keine Rolle, aus welchem Grund diese Arbeitszeitverkürzung vorgenommen wurde. Es gibt leider keine Aufrechnung wegen Krankheit.

Liegen Dir die Reha-Berichte aus 2014 und 2015 vor? Wenn ja, schau Dir dort die Einschätzung an. Es schützt Dich leider nicht davor, dass die DRV nicht doch noch mal versuchen könnte, Dich in eine erneute Reha zu schicken.

Das Verfahren zur Anerkennung kann ca. 3 Monate dauern, es kann sich aber auch länger hinziehen.

Leider ist es so, dass die meisten Anträge auf EM-Rente erstmal abgelehnt werden, dann gibt es das Widerspruchsverfahren und dann den Klageweg vor dem Sozialgericht. Insgesamt mit Klage kann sich das teilweise Jahre hinziehen.

Es kann aber auch gut sein, dass die Rente recht schnell bewilligt wird. Ist halt abhängig von den Erkrankungen, die dahinter stehen.

Alles Gute

...worauf stützt sich diese Aussage? Natürlich werden reine Quatsch-Anträge (zumindest die ohne 36 Monate Pflichtbeiträge im 'Rücken') abgelehnt ...das sind aber immer noch die von Ihnen angesprochenen Meisten! Nahla, geben Sie hier vom-Hören-Aussagen weiter? Gruß w.
maus1000am 30.12.2015 | 14:31
Vielen Dank für die Antworten, besonders an Nahla für die ausführliche Hilfe!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026