Hallo Maus,
ich will mal versuchen, Deine Fragen zu beantworten:
Zuallererst beantragt man Erwerbsminderungsrente. Ob man die volle oder teilweise erhält, wird nach Sichtung der Unterlagen, evtl. Anfragen bei behandelnden Ärzten oder auch durch Gutachtertermine festgelegt. Alles kann natürlich auch zur Ablehnung führen.
Bei den meisten Verfahren gilt der Grundsatz "Reha vor Rente", es wird also versucht, eine Erwerbsminderung durch eine Reha zu vermeiden. Manchmal wird solche eine Reha auch als Antrag auf EM-Rente umgedeutet. Der Rehabericht auch zur Entscheidungsfindung herangezogen.
Bei einigen kann es auch passieren, dass die Erwerbsminderung ohne Reha festgestellt wird.
Es ist kein Hinderungsgrund für die Feststellung der Erwerbsminderung, wenn man immer gearbeitet hat und nicht krank geschrieben war (besonders nicht, wenn es um die teilweise Erwerbsminderung geht). Natürlich sollte der Krankheitsverlauf ordentlich dokumentiert sein, damit die entsprechenden Anfragen bei behandelnden Ärzten erfolgen können.
Diesen Selbsteinschätzungsbogen füllt man am besten überhaupt nicht aus. Nun hast Du es bereits getan, ist auch kein großer "Beinbruch". Da es bei Dir ja um die teilweise EM-Rente geht, kannst Du auch in einem späteren GA-Termin ruhig angeben, dass Du gerne alles dafür machst, um wenigstens Teilzeit arbeiten zu können.
Eine Arbeitszeitverkürzung für zu vermindertem Einkommen, also auch zur Verminderung von erarbeiteten Entgeltpunkten. Da spielt es leider keine Rolle, aus welchem Grund diese Arbeitszeitverkürzung vorgenommen wurde. Es gibt leider keine Aufrechnung wegen Krankheit.
Liegen Dir die Reha-Berichte aus 2014 und 2015 vor? Wenn ja, schau Dir dort die Einschätzung an. Es schützt Dich leider nicht davor, dass die DRV nicht doch noch mal versuchen könnte, Dich in eine erneute Reha zu schicken.
Das Verfahren zur Anerkennung kann ca. 3 Monate dauern, es kann sich aber auch länger hinziehen.
Leider ist es so, dass die meisten Anträge auf EM-Rente erstmal abgelehnt werden, dann gibt es das Widerspruchsverfahren und dann den Klageweg vor dem Sozialgericht. Insgesamt mit Klage kann sich das teilweise Jahre hinziehen.
Es kann aber auch gut sein, dass die Rente recht schnell bewilligt wird. Ist halt abhängig von den Erkrankungen, die dahinter stehen.
Alles Gute