Hallo Janina Münch,
grundsätzlich gilt, dass eine berufliche Reha dann gezahlt werden kann, wenn man aus gesundheitlichen Gründen im bisherigen Beruf nur noch unter Einschränkungen arbeiten kann.
Für diese Prüfung können auch noch weitere Gutachten von Fachärzten herangezogen werden.
Sie können einen Antrag stellen. Da es sich aber immer um Einzelfallentscheidungen handelt, kann in diesem Forum keine Aussage zum möglichen Ausgang des Verfahrens gegeben werden.