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Experten-Antwort

Chancen auf EMR Verlängerung

von Klaus Peter02.04.2019 | 16:21
292 Ansichten
14 Antworten

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Hallo, gibt es eigentlich eine Studie o.ä. Über die Chance einer nach 2 Jahren genehmigte EMR einer weiteren Verlängerung bei psychischer Erkrankung? Kann es wieder zu einer erneuten Rehamassnahme kommen, oder ist da der Zeitraum 2 Jahre zu knapp? Hintergrund ist in 5 Monaten läuft meine erstmalig zugeteilte 2 jährige EMRente ab. In 3 Jahren könnte ich in Schwerbehindertenrente gehen da 62. ....und natürlich meine unsägliche Neugier ;-)) Gruß K.P.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus-Peter,

eine Studie ist uns nicht bekannt, sicherlich gibt es die auch nicht.

Zum Zeitpunkt des Verlängerungsantrages wird in jedem Einzelfall neu geprüft, ob Erwerbsminderung vorliegt. Ein Rückschluss auf die Dauer der bisher gewährten Zeitrente ist hier nicht angezeigt, es geht alleine um Ihr individuelles Leistungsvermögen zum Zeitpunkt der Weitergewährung, daher sind es immer Einzelfallentscheidungen.

Nach dem Prinzip "Reha vor Rente" kann im Einzelfall auch eine Reha angezeigt sein, wenn der Gutachter der Meinung ist, dass ihr Leistungsvermögen durch eine Reha gebessert oder wiederhergestellt werden kann.

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13 Antworten

Beaam 02.04.2019 | 17:12
Ich hab mal gehört ( ist aber statistisch natürlich nicht belegt), dass die Chance auf Verlängerung bei unter 3 Jahre langer Befristung geringer ist, als bei denen, die gleich sofort 3 Jahre direkt nach Beantragung erhalten. Denke du kannst das selber abschätzen. Wenn du nur mit viel Mühe und Not, nach Widerspruch usw. diese 2 Jahre bekommen hast, könnte es knapp werden. Viele müssen für die Verlängerung noch mal genauso hart kämpfen, wie für die Erstbewilligung
Henneam 02.04.2019 | 17:26
Statistik ist das Eine, die persönliche Realität kann eine andere sein. Ich kann Ihnen schildern, wie es bei mir war, aber ob es was nützt? Erst 3 Jahre Arbeitsmarktrente via Gutachter. Verlängerung aus medizinischen Gründen wieder 3 Jahre und wieder Gutachter. Danach auf Dauer ohne Gutachter, jetzt nach fast 3 Jahren standardmäßige Überprüfung. Was Ihr Weg sein wird, kann niemand voraussagen. Trotzdem viel Glück!
DRVam 02.04.2019 | 17:46
Es wird Ihnen nichts anderes übrigbleiben als einen Verlängerungsantrag zu stellen und den anschließenden Bescheid abzuwarten. Diese Unsicherheit kann Ihnen niemand, auch nicht die User dieses Forums nehmen, da eine medizinische Entscheidung immer individuell ist.
Klaus Peteram 02.04.2019 | 18:59
Hallo Bea, Nein die 2 Jahre habe ich direkt nach 2 Monaten ohne Widerspruch oder weitere Gutachten nach der Reha erhalten. Was ist eigentlich, wenn die nicht verlängert wird? Bzw. Zum Widerspruch oder weiteres kommt. Von welchem Geld lebt Mann dann? Muss ich mich wieder krank schreiben lassen um KG zu bekommen? Und wenn, wonach richtet sich die Höhe des KG. Nach der letzten Gehaltszahlung wie vor der EMR, oder nach der erhaltenen EMR? Ich weiß, wir sind kein Krankenkassenportal, aber vielleicht weiß es ja jemand.Ich mach mir ja nur Gedanken...... Gruß K.P.
W*lfgangam 02.04.2019 | 20:14
Zitat von Klaus Peter anzeigenausblenden
Hallo Klaus Peter, kann z. B. bei einer Krebserkrankung sicher häufiger vorkommen - der ist für die nächsten 2 Jahre 'kaputt/vor allem auch psychisch'/wir warten erst mal die Chance einer 'Heilungsbewährung' ab und sehen dann weiter, wie es ihm aus Sicht Erwerbsfähigkeit/Wiederherstellung geht - kann wieder/hat sich nicht verbessert. Zur Ausgangsfrage/psychische Erkrankung ...kann ein 'Dauerzustand' sein, muss aber nicht - es hat wieder 'Klick in der Birne gemacht/der tickt wieder richtig' und ist zum 'Normalzustand' zurückgekehrt. Mangels intensiver Betrachtung Ihrer Akten /Ihrer damit verbundenen Erwerbseinschränkungen /und soz.-med. Fachkenntnisse ist daher hier keine Aussage möglich. Etwaige Statistiken wären für Ihre persönliche Situation gar nicht hilfreich, da Sie individuell behandelt werden ...was nutzen Ihnen da 99 % Wahrscheinlichkeit/Weiterbewilligung, wenn Sie zu dem 1 % gehören, die wieder volle Pulle arbeiten gehen können/Weiterzahlung abgelehnt? ;-) Einzig sinnvoller Rat: stellen Sie umgehend den Antrag zur Weiterzahlung und warten Sie das Ergebnis ab. Die 'Angst' vor einer etwaigen Nichtweiterbewilligung können Ihnen auch tausend positive Foren-Beiträge nicht nehmen, deren individuelle Situation ganz anders gewesen sein mag. *Kopfhoch und positiv denken/wird schon klappen :-) Gruß w.
Claudiam 02.04.2019 | 20:40
Sollte die Erwerbsminderungsrente nicht verlängert werden, erhältst du danach Alg1 und erst aus dem Alg1 würde sich wieder ein Krankengeldanspruch ergeben. Krankengeld direkt nach der Erwerbsminderungsrente gibt es aus irgendwelchen Gründen nicht.
Klaus Peteram 03.04.2019 | 05:55
Hallo Claudi, D.h. Also, ich bekäme der möglichen erwerbsfähigen bzw. Möglicher täglicher Arbeitsstunden ALG1 auf Niveau meines vorangegangenen Arbeitsentgeldes? Aufgrund des Alters dann auch für 2Jahre. Oder muss mich egal was mein Arbeitgeber sagt aufgrund meines „ruhenden“ weiterhin bestehenden Arbeitsverhältnisses während der EMR wieder bei sich beschäftigen? Habe parallel auch 50% unbefristete SB. Muß ja irgendwie dann noch 3 Jahre überbrücken bis zur SB Rente. KG Anspruch hätte ich noch, da ich damals vor Beginn/Entscheidung auf Rente nur 20Wochen im KG stand.
Claudiam 03.04.2019 | 14:15
Hallo Hans Peter, Nein das Alg1 wird nicht nach den letzten Gehalt berechnet, sondern nach deiner jetzigen Qualifizierungsstufe gemäß deines Restleistungsvermögen. Das ist echt dumm, zb du warst vorher in einer hohen Gehaltsklasse, hast aber jetzt aufgrund deiner ganzen Einschränkungen nur noch Hilfsarbeiter Leistungsvermögen, wird dein Alg1 auch danach berechnet, unter Umständen hat msn dann etwa nur 1000€ Alg1 oder so. Da kann man sich aber zur Wehr gegen setzen, für mehr Info zb „ elo forum org „oder „krank ohne Rente“ Mit Alg1 und Krankengeld bekommst du etwa 3 Jahre überbrückt, es reicht also bis zur Altersrente.
Klaus Peteram 04.04.2019 | 06:24
Zitat von Claudi anzeigenausblenden
Wenn doch die DRV die EMR einstellen sollte, bin ich doch wieder von der „qualifizierungsstufe“ volle 8h einsetzbar. Dann sollte doch das ALG auch danach berechnet werden, oder? Wer bestimmt denn, ob ich nicht mehr im alten Job mit dem hohen Gehalt arbeiten könnte, bin doch laut DRV dann wieder gesundet. Noch eine Unklarheit / nicht von mir verstandene Aussage: Falls EMR nicht verlängert würde, wieder krankschreiben lassen und erstmal KG voll ( Anspruch noch 1Jahr)ausschöpfen oder ALG beantragen? Kann es vor Ablehnung noch zu einer Reha kommen?-letzte war vor 18Monaten. Wie bereits erwähnt, die Frage ist rein meiner Neugier geschuldet. Ist ja noch nicht abgelehnt. Nochmals danke K.P.
einfach machenam 04.04.2019 | 10:35
Zitat von Klaus Peter anzeigenausblenden
Das einfachste wäre bei der Fragestellung bei elo-forum vorbei zu schauen, da hier nicht die richtige Plattform. Aber mal kurz als Antwort. Ja, bei ruhendem AV und Wegfall der EMR müsste man am nächsten Tag zur Arbeit erscheinen. Da das wohl unwahrscheinlichste Fall wäre das man spontan gesundet, wäre hier im Falle das die EMR nicht verlängert würde, sich sofort nach Ablauf wieder AU schreiben zu lassen und sofort Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. In dem Falle würde das KG wieder aufleben, ALG1 gibt es dann erst mal nicht, da man ja KG beziehen kann.
Klaus Peteram 04.04.2019 | 10:25
Noch eine Unklarheit / nicht von mir verstandene Aussage: Falls EMR nicht verlängert würde, wieder krankschreiben lassen und erstmal KG voll ( Anspruch noch 1Jahr)ausschöpfen oder ALG beantragen?
Gegenfrage.... Wäre denn noch ein ruhendes Arbeitsverhältnis vorhanden?
.....ja ist ruhend. Ich weiß auch nicht wie das in solch einem Fall aussieht. Muß mein AG mich den dann wieder voll beschäftigen? SB habe ich ja noch parallel 50% unbefristet. Also eigentlich müßte er mich ja wieder bezahlen oder? Auch wenn er keine adäquate Arbeit für mich hat? Ich weiß nicht wie das mit dem Kündigungsschutz nach einer EMR aussieht. Gruß K.P.
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