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Experten-Antwort

Chaos mit DRV und AA

von Buttala14.01.2014 | 20:23
3312 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann nur noch Hilfe rufen , ich weiß nicht mehr weiter hoffe ganz stark das ihr mir helfen könnt war Wochen in Reha , arbeitsunfähig entlassen , Reha - Bericht , erwerbsunfähig unter 3 Stunden bei letzter Tätigkeit , über 6 Stunden vollschichtig für ganz leichte Arbeit. , in Reha schon RENTENANTRAG für Schwerbehinderte gestellt , werde am 25.01.2014 ausgesteuert , beim AA ANTRAG für nahtlosregelung nach Paragraf 145 gestellt , alle Papiere abgeliefert , Dame vom AA sagt Amtsarzt hätte entschieden das der paragraf nicht für mich greift , hat mir einen Termin fürs Jobcenter gegeben , gleichzeitig bekomme ich jede menge Formulare von der DRV , so wie ich das verstehe soll die Erwerbsunfähigkeit geprüft werden , ich weiß jetzt garnichts mehr , kann es wirklich so kommen das ich kein ALG 1 bekomme , obwohl mir 24 Monate zuständen , oder könnte es sein das die KK sich da einmischt , die haben mir ganz klar gesagt das sie die EM Rente wollen , damit sie ihr Geld zurückbekommen, nochmals zur Info , ( Reha nach Paragraf 51 SGBV , Jahrgang 52 , noch bestehendes Arbeitsverhältnis , Aussteuerung 25. Januar , Altersrente für schwerbehinderte zum 1.2.2014 beantragt ) hatte mich einigermaßen in der Reha erholt , aber vielleicht ist jemand im Forum der in der gleichen Situation ist , oder jemand kennt sich in so einer verworrenen Sache aus , Buttala

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei Ihrem sehr umfangreich geschilderten Sachverhalt erschließen sich uns nicht alle Zusammenhänge. Vorab empfehlen wir Ihnen daher, einen Beratungstermin bei Ihrer wohnortnächsten Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren ! !

Sie teilen mit, dass Sie von der Krankenkasse zur Antragstellung nach § 51 Sozialgesetzbuch V aufgefordert wurden. Der Rentenversicherungsträger prüft anhand des Rehaentlassungsberichts, ob teilweise- beziehungsweise volle Erwerbsminderung vorliegt und fordert Sie gegebenenfalls zur Rentenantragstellung für eine Erwerbsminderungsrente auf. Aufgrund Ihres eingeschränkten Dispositionsrechtes sind Sie dann zur Antragstellung dieser Rente verpflichtet. Wird der Antrag nicht gestellt, kann die Krankenkasse die weitere Krankengeldzahlung versagen.

Ihr Krankengeldanspruch endet entsprechend Ihrer Aussage am 25.01.2014. Sie haben bereits Altersrente für Schwerbehinderte Menschen mit einem Rentenbeginn ab dem 01.02.2014 beantragt. Es geht dann offenbar nur noch um die Ansprüche des Arbeitslosengeldes ab 26.01.2014 bis zur Bescheiderteilung der beantragten Altersrente. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I entfällt mit Bewilligung der Altersrente.

Über den Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach § 145 Sozialgesetzbuch III entscheidet die Agentur für Arbeit in eigener Zuständigkeit. Fragen zu diesem Leistungsanspruch beantwortet Ihnen die zuständige Agentur für Arbeit.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

Hannesam 14.01.2014 | 22:16
Sie verwirren wirklich.... Ein paar Beiträge vorher schreiben sie das sie seit August rückwirkend EM Rente erhalten! was stimmt den nun???
Ottoam 14.01.2014 | 22:18
Ich kann dir empfehlen lieber in diesem Forum http://www.elo-forum.org/ Hilfe zu suchen. Dort gibt es Menschen mit gleicher Erfahrung wie du und können besser auf die Problematik mit dem Arbeitsamt eingehen. An die Experten hier im Forum, dies soll nichts gegen ihr Fachwissen im Bezug zur Rentenversicherung sein, aber beim Arbeitsamt sind jetzt wichtige Schritte angesagt um den Lebensunterhalt erstmal zu sichern. Hoffe ich darf auf dieses Forum verweisen. Grüße Otto
Herz1952 am 14.01.2014 | 23:55
Wenn Sie zum Jobcenter geschickt werden, müssten Sie eigentlich ALG I erhalten. Ihr Arbeitgeber könnte Ihnen mit sofortiger Wirkung kündigen, weil Sie Ihre bisherige Tätigkeit nicht ausführen können. Jetzt heißt die Frage, ob Sie verpflichtet werden können eine Ihrem Gesundheitszustand entsprechende "Verweisungstätigkeit" sofort ausführen könnten, bzw. ob das juristisch in Ordnung ginge. Sie könnten auch Widerspruch gegen das "Urteil" des Arztes einlegen und einen Rentenantrag stellen. Da müsste auch das Arbeitsamt bezahlen und würde rückwirkend die Rente von der RV fordern. Haben Sie wirklich noch Anspruch auf 2 Jahre ALG I oder ist ein Teil verbraucht (oder ganz, dann ALG II). Suchen sie sich umgehend rechtlichen Rat. Ich hatte damals mit der Krankenkasse zu kämpfen. War ab Mitte Dez.2004 arbeitsunfähig, im März 2005 wurde ich vorgeladen zum MDK. Konnte auch meine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausführen. Arzt verwies mich auf Verweisungstätigkeit, dies sollte die KK prüfen ob dies möglich wäre. Krankenkasse sperrte sofort das Krankengeld, obwohl dies juristisch sehr umstritten war. Bei mir war wegen Insolvenz 01.01. 00.00 die Kündigung ausgesprochen worden mit Frist zum 30.04.2005. Freien Rentenberater (sau teuer) eingeschaltet, KK musste noch 460,--€ für seinen Brief bezahlen und mir das Krankengeld weiterzahlen. Allerdings hatte ich 10 Tage später einen kardiogenen Schock durch mehrere "stille Infarkte). Ich hatte mich unmittelbar nach der Kündigung beim Arbeitsamt gemeldet und gesagt, dass ich im Moment wegen Rücken- und Brustbeinschmerzen keine Tätigkeit annehmen könnte. Antwort AA: wenn das der MDK nicht anerkennt, legen sie Widerspruch und nochmals Widerspruch ein, "die" schicken uns jeden her. Ich glaube auch, dass Ihnen sogar ein Rentenberater der DRV weiterhelfen kann und sagt, welche Möglichkeiten Sie haben. Ich habe mich vorher, schon während der Insolvenz an einen dieser Berater gewandt und eine faire Auskunft erhalten, natürlich hat er mir gesagt, es kommt auf den Gesundheitszustand an. Ich bin mir allerdings auch nicht sicher, ob für unseren Jahrgang die Altersrente für schwerbehinderte noch greift. Mit der Diagnose des Arztes müsste allerdings der Arbeitsmarkt verschlossen sein (wer will uns denn noch?), dann würde die Arbeitsmarktrente (volle EM-Rente) greifen. Selbst mein Sachbearbeiter meiner KK war mit mir einer Meinung. Jeder wimmelt alles ab und jeder besch....t. jeden Herz 1952
Herz1952 am 15.01.2014 | 00:03
An Hannes, EM-Rente ist ja nicht auf Dauer. Und wenn er noch zwischen 6 -8 Std. leichte Tätigkeiten machen kann, ist sie hinfällig. Dies sind auch meistens geringer bezahlte Arbeiten und dann leidet auch die Altersrente darunter. Ich sollte lt. MDK noch eine solche Arbeit ausführen können und zwar: abwechselnd stehen und sitzen und mit freier Pauseneinteilung . Welches Unternehmen ist so blöd und stellt mich dann noch ein? Herz1952
Hannesam 15.01.2014 | 00:33
EM Rente / Kündigung Bin wieder im Lande , allen im Forum nachträglich ein gutes neues Jahr habe wieder einige fragen an euch , bekomme EM Rente rückwirkend August 2013 , werde im August 62 Jahre alt , noch bestehendes Arbeitsverhältnis , endet mein Arbeitsverhältnis automatisch oder soll ich kündigen ??? habe ja auch noch Anspruch auf urlaubsabgelting , wer kann mir weiterhelfen ??? Danke ! .......das war die Aussage einige Beiträge vorher!!!! Das passt doch nicht mit der jetzigen Aussage zusammen oder ???
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