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Experten-Antwort

Chef will daß ich halb Rente halb Arbeit mache

von Puso03.07.2012 | 21:54
3674 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Ich bin momentan in der Wiedereingliederungsphase. War zuvor 1,5 Jahre krank, wegen einer misslungenen Operation. Seitdem bin ich 100% schwerbehindert. Heute hatte ich vertrauliches Gespräch mit Chef. Er meint man kann mich nicht mehr vollzeit eingliedern, dazu bin ich zu geschädigt. Ich soll zukünftig nur noch den halben Tag arbeiten und für den andern halben Tag Rente beantragen. Kann das mein Chef einfach so machen ? Ich will den ganzen Tag arbeiten, habe ich ihm auch gesagt, aber er will nicht. Was soll ich denn jetzt machen ?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Empfehlenswert wäre in Ihrem Fall zeitnah eine persönliche Beratung in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen bzgl. der Höhe der zu erwartenden Erwerbsminderungsrente und der entsprechenden Hinzuverdienstgrenzen neben einem Teilrentenbezug, zur Erläuterung der Vorgehensweise etc. Oft ist die finanzielle Situation einer Teilrente neben einem Teilzeitverdienst (halbe Stelle + halbe Rente) nicht wesentlich schlechter als das bisherige Einkommen. Dies hängt jedoch ganz individuell von Ihren bisherigen Einzahlungen und dem Versicherungsverlauf ab. Vor Ort haben Sie auch die Möglichkeit diesen Erwerbsminderungsrentenantrag direkt zu stellen, sofern Sie sich dazu entschließen sollten. Gleichzeitig sollten Sie aber auch Kontakt zu einer unserer Servicestellen für Rehabilitation aufnehmen. Diese können Ihnen viele der offenen Fragen zu den Möglichkeiten der Wiedereingliederung beantworten und ggf. auch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber führen/begleiten. Letztendlich wird die betriebliche Situation (Einsetzbarkeit, Umsetzungsmöglichkeiten, etc.) und Ihr Gesundheitszustand ausschlagend sein, wie es weiter geht. Hilfreich wäre auch ein Gespräch mit Ihren behandelnden Ärzten, ob diese eine Vollzeitbeschäftigung befürworten oder wie Ihr Arbeitgeber eine Belastbarkeit nur für eine Teilzeittätigkeit sehen. Sollte tatsächlich eine Erwerbstätigkeit von mindestens 6 Stunden und mehr pro Tag zumutbar sein, würde auch ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung abgelehnt werden müssen.

Über diese Links können Sie die nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstellen bzw. Servicestelle für Rehabilitation ermitteln:

Reha-Servicestellen-Suche der Rentenversicherung: http://www.reha-servicestellen.de/internet/vdr/rhss.nsf/fwDspServicesCat?ReadForm&sortby=sponsor&cat=Rentenversicherung&sp=&loc=

Beratungsstellensuche: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap_node.html

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wie schon zuvor erwähnt haben Sie die Möglichkeit sich Unterstützung (selbstverständlich kostenfrei) in einer der Reha-Service-Stellen der Rentenversicherung zu holen. Die Frage, ob Ihr Arbeitgeber dies so einfach machen kann, ist jedoch eher eine arbeitsrechtliche. Dem entsprechend bliebe die Möglichkeit einer Rechtsberatung über einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht (i.d.R. kostenpflichtig). Auch, sofern vorhanden, sind Personal-/Betriebsrat und/oder Schwerbehindertenvertretung, Gewerkschaften Ansprechpartner in solchen Fallgestaltungen. Da Sie als schwerbehindert anerkannt sind, kann auch das für Sie zuständige Integrationsamt bei Fragen und Problemen mit dem Arbeitgeber ggf. Unterstützung geben. Auch dazu hier zwei Links:

http://integrationsaemter.de/Service/60c9/index.html (Serviceangebot der Integrationsämter)

http://integrationsaemter.de/Integrationsaemter/89c66/index.html (Integrationsamt-Suche nach Postleitzahl)

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

feelgoodam 03.07.2012 | 22:01
rente beantragen und hinzuverdienen was darf. wenn nicht ausgelastet gemeinnützig tätig werden im verein, ehrenamtlich etc.
Hanniam 03.07.2012 | 23:06
Beantragen können Sie immer. Sollten Sie vermutlich auch, wenn wegen ihrer ErkrankungKündigung droht. Aber ob Sie halbe oder volle oder gar keine Rente bekommen, entscheidet ganz alleine die Rentenversicherung.
Pusoam 04.07.2012 | 09:11
Ich habe aber eine Familie und ich brauche das Geld aus der Arbeit. Kann mein Chef mich denn wirklich zwingen nur noch den halben Tag zu arbeiten ? Wie soll ich dann meine Rechnungen bezahlen ? Er will daß ich schon nächsten Monat nur noch den halben Tag arbeite. Weiß ich bis dahin dann ob ich eine halbe Rente bekomme ? Was ist wenn ich keine Rente bekomme ?
Hanniam 04.07.2012 | 10:34
Nein, das kann er nicht. Aber er kann auch aus gesundheitlichen Gründen kündigen, Schwerbehinderung erhöht letztendlich nur die Abfindung. Falls Sie überhaupt Rente bekommen, dauert das Verfahren mindestens ein paar Monate. Gibt es keinen Betriebsrat/Schwerbehindertenvertrter in Ihrem Betrieb? Oder Beratung bei der Gewerkschaft, sofern Mitglied.
Pusoam 04.07.2012 | 11:13
Betriebsrat/Schwerbehindertenvertreter gibt es. Da gehe ich mal hin. Können die wirklich das verhindern ? Für mich ist das eine ganz neue Situation und ich bin momentan total orientierungslos.
JUPPam 04.07.2012 | 11:17
Hallo Na ja in deutschland gibt es eine menge menschen die mit ihrem geld nicht hinkommen z.b leiharbeiter u.s.w! Mir tut die situation von ihnen und den vielen menschen natürlich sehr, sehr leit. Nur aus eigener erfahrung weiß ich das ihr verdienst, halbe rente und alles andere am ende reichen um zu überleben.
Pusoam 04.07.2012 | 11:18
Hallo Experte. Das ist das Problem. Meine Ärzte sind der Meinung ich kann wieder vollzeit arbeiten, aber mein Arbeitgeber ist da ganz anderer Meinung. Im Endeffekt stehe ich dazwischen und bin der Blöde.
Ulrikeam 16.07.2012 | 10:33
Hallo Puso, wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Integrationsfachdienst. Die Kontaktdaten erfahren Sie bei Ihrem Integrationsamt. Es wundert mich immer wieder, dass auch die Experten in diesem Forum diese Möglichkeit nicht ansprechen. Die Integrationsfachdienste beraten in allen Fragen von Behinderung und Arbeitsplatz und haben den gesetzlichen (!) Auftrag, Arbeitsplätze von behinderten Menschen zu sichern. Die Beratung ist für Arbeitnehmer kostenlos.
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