Empfehlenswert wäre in Ihrem Fall zeitnah eine persönliche Beratung in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen bzgl. der Höhe der zu erwartenden Erwerbsminderungsrente und der entsprechenden Hinzuverdienstgrenzen neben einem Teilrentenbezug, zur Erläuterung der Vorgehensweise etc. Oft ist die finanzielle Situation einer Teilrente neben einem Teilzeitverdienst (halbe Stelle + halbe Rente) nicht wesentlich schlechter als das bisherige Einkommen. Dies hängt jedoch ganz individuell von Ihren bisherigen Einzahlungen und dem Versicherungsverlauf ab. Vor Ort haben Sie auch die Möglichkeit diesen Erwerbsminderungsrentenantrag direkt zu stellen, sofern Sie sich dazu entschließen sollten. Gleichzeitig sollten Sie aber auch Kontakt zu einer unserer Servicestellen für Rehabilitation aufnehmen. Diese können Ihnen viele der offenen Fragen zu den Möglichkeiten der Wiedereingliederung beantworten und ggf. auch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber führen/begleiten. Letztendlich wird die betriebliche Situation (Einsetzbarkeit, Umsetzungsmöglichkeiten, etc.) und Ihr Gesundheitszustand ausschlagend sein, wie es weiter geht. Hilfreich wäre auch ein Gespräch mit Ihren behandelnden Ärzten, ob diese eine Vollzeitbeschäftigung befürworten oder wie Ihr Arbeitgeber eine Belastbarkeit nur für eine Teilzeittätigkeit sehen. Sollte tatsächlich eine Erwerbstätigkeit von mindestens 6 Stunden und mehr pro Tag zumutbar sein, würde auch ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung abgelehnt werden müssen.
Über diese Links können Sie die nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstellen bzw. Servicestelle für Rehabilitation ermitteln:
Reha-Servicestellen-Suche der Rentenversicherung: http://www.reha-servicestellen.de/internet/vdr/rhss.nsf/fwDspServicesCat?ReadForm&sortby=sponsor&cat=Rentenversicherung&sp=&loc=
Beratungsstellensuche: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap_node.html