Hallo,
ich war fast 2 Jahre krankgeschrieben und bin jetzt in den letzten Zügen einer psychosomatischen, ambulanten Reha. Ich soll per HH-Model wieder eingegliedert werden - alles gut.
Frage: Gibt es parallel zum HH-Model noch die Möglichkeit eines Coachings? Erfahrungen? Wer muss anstoßen etc.?
...vielen Dank.
Wie so oft hier, kann diese Frage leider nicht pauschal beantwortet werden, da es von vielen Faktoren abhängig ist.
Ggf. (!) könnte eine Art Coaching - es kommt natürlich auch darauf an, was Sie sich darunter vorstellen und welche Ziele Sie verfolgen/sich davon erhoffen - im Rahmen einer Maßnahme der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt werden.
LTA (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) können genehmigt werden, wenn dies zur Sicherung der langfristigen Erwerbsfähigkeit notwendig ist - um es mal stark vereinfacht auszudrücken. Was so eine LTA beinhaltet, das würden Sie nach genehmigtem Antrag mit einer/einem Rehaberater/in besprechen.
Die Genehmigung eines Antrags setzt voraus? Genau! Dass ein Antrag gestellt wurde.
Sie können sich allgemein schon mal zum Thema einlesen und dann ggf. einen solchen Antrag stellen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/berufliche_reha_ihre_chance.html
Ggf. gibt es in dem Reha-Zentrum/in der Klinik, wo Sie die noch laufende Reha absolvieren auch einen Sozialdienst? Dieser kann zwar nicht darüber entscheiden, ob ein Antrag bewilligt würde - das ist der DRV vorbehalten - und auch nicht, welche Maßnahme dann von der DRV genehmigt würde - ebenfalls Entscheidung der DRV - aber kann Ihnen nochmal mehr zu den Voraussetzungen erklären, als ich das hier in einem Foren-Beitrag kann.
Auch mir ist als erstes LTA als Finanzierungsmöglichkeit eingefallen. Allerdings ist da eigentlich die Voraussetzung, dass Sie den alten Beruf nicht mehr ausüben können. Ausprobieren würde ich es trotzdem.
Falls Sie schwerbehindert oder gleichgestellt sind, würde ich mich an den IFD wenden. Die bieten eine Berufsbegleitung an und kennen sich auch mit den in Frage kommenden Kostenträgern aus.
Die DRV kann LTA (nur) dann erbringen, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sind. Das ist beim meinem Coaching eher fraglich-aber natürlich nicht gänzlich ausgeschlossen. Sollte dieses deshalb notwendig sein weil Sie zu lange „raus“ waren, im Übrigen nach der Wiedereingliederung aber wieder „fit“ sind, wäre es die Rehabilitation für DRV wahrscheinlich (ohne weitere Maßnahmen) erfolgreich beendet.
Aber es kommt -wie bereits geschrieben- auf den Einzelfall und ggf. den Versuch an.
Hallo Lehrer Berlin,
wie bereits von den anderen Forumsteilnehmern erklärt wurde, ist eine pauschale Beantwortung Ihrer Frage im Rahmen dieses Forums leider nicht möglich, da es hierbei auf die individuellen Umstände im Einzelfall ankommt und auch auf die Frage, was genau Sie sich unter dem Begriff des Coachings vorstellen.
Sofern es um Coaching im Sinne einer Betreuung durch private Arbeitsvermittler oder den Integrationsfachdienst geht, käme eine Förderung durch den Rentenversicherungsträger nur im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) in Betracht. Dafür wäre ein Antrag notwendig, welcher dann seitens des Rentenversicherungsträgers zu prüfen wäre. Aus den Erläuterungen von anderen Forumsteilnehmer zu diesem Thema geht können Sie bereits entnehmen, dass LTA aber nur dann genehmigt werden würden, wenn Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben könnten.
Sofern Sie - unabhängig von den obigen Ausführungen zu LTA - unter dem Begriff eher eine Art "Anleitung/Begleitung" verstehen, dann besteht auch die Möglichkeit - sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind - im Anschluss an eine durchgeführte Reha eine stufenweise Wiedereingliederung durchzuführen. Parallel zu dieser könnte auch zusätzlich eine Nachsorge (z.B. Psy-RENA) in Betracht kommen. Dies müsste jedoch mit der Rehabilitationseinrichtung besprochen werden, da eine solche Nachsorge bereits aus der Reha heraus seitens der Rehabilitationseinrichtung verordnet werden müsste.
Ergänzung: Auch wenn eine Rückkehr in den ALTEN Beruf nach oder mit einer Erkrankung einzig durch eine geeignete Unterstützung erfolgversprechend ist, können LTA beantragt werden:
Zitat SGB IX, § 49: Zur Teilhabe am Arbeitsleben werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen...