Wird eine Conterganrente auf eine EM-Rente bzw. Altersrente angerechnet?
Leider noch keine Antwort vom Experten, dann muss ich wohl heute Abend auf W*olfgang warten, mal schauen ob er sich damit auskennt.
Nein, wird nicht angerechnet. Die Zahlung hat Entschädigungscharakter. Vermutlich als Rechtsgrundlage nach dem BVG o.ä.
Angerechnet werden kann nur Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen. Muss also im weitesten etwas mit Erwerb durch Arbeit und Beschäftigung zu tun haben. Das ist hier nicht der Fall.
Wie Sie sehen ist heute den ganzen Tag noch keine Expertenantwort. Vermutlich sind die auf eine Fortbildungsveranstaltung. Und der Wolfgang ist in seinem wohlverdienten Urlaub.
Hallo,
Nein wird nicht angerechnet. Aber nicht vergesen:
Das Problem dabei ist, dass Vermögen aus der Conterganrente getrennt von sonstigem Vermögen angelegt sein sollte, damit man die Herkunft und Höhe des geschützten Vermögens aus der Conterganrente auch nachweisen kann. Ansonsten sind Schwierigkeiten vorprogrammiert.
Hallo Geschädigter,
die Frage wurde mir noch nicht gestellt, also Neuland für mich. Nach Suche:
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=rentenversicherung+anrechnung+von+renten+contergan
(ggf. verwenden Sie nicht den Link, sondern nur die 4 Suchbegriffe für das eigene Equipment/Suchmaschine)
von diversen Informationen blieb ich ich dann hier sofort hängen:
https://www.gesetze-im-internet.de/contstifg/__18.html
Das SGB 6 (Rentenversicherung) ist da nicht aufgeführt, dass 'Contergan-Renten, nicht als anrechenbare Rente/Einkommen zählt.
Spontan hätte ich - wie einige Vorbeiträge - auch auf nicht anrechenbare Entschädigungsleistung getippt. Gegenargument: aber auch eine UV-Rente hat Entschädigungscharakter und ist auf die gesetzliche Rente ggf. anzurechnen.
Experten-Team wird sicher demnächst wieder hier aus dem Koma erwachen und dazu Stellung nehmen.
Gruß
w.
Conterganrente
Hallo User Geschädigter,
wir wollten uns zwischenzeitlich einmal melden. Wir sind nicht eingeschlafen. Ihre Angelegenheit hat bisher eine Menge Zeit zum Ermitteln in Anspruch genommen. Außerdem konnte aus Krankheitsgründen am 15.05. kein Experte tätig werden. Wir sind am Ball und werden uns bald wieder melden.
Hallo Experten, schön dass Sie einen Zwischenbescheid geben. Dann recherchieren Sie doch bitte weiter und geben mir dann eine fundierte Auskunft. Vielen Dank
Warum diese Eile?
Geben Sie im Antrag vorsichtshalber Ihre Contergan-Rente an und Sie erfahren dann schriftlich ob und in welcher Höhe sie angerechnet wird.
Sollte das der Fall sein, kann man eh nichts dagegen tun...
Immer mit der Ruhe! Auch Experten haben Wochenende und so eilig ist es ja nun auch nicht.
Immer mit der Ruhe! Auch Experten haben Wochenende und so eilig ist es ja nun auch nicht.
In welcher Zeit lebst du. Die Frage wurde gestern gestellt, war zufällig kein WE. Und lies mal die Expertenantwort. Leg dich wieder hin.
Hallo User Geschädigter,
nach langer Suche haben wir auch keine gesetzliche Regelung gefunden, dass Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz als Einkommen anzurechnen ist.
Wenn Sie die allerletzte Sicherheit haben wollen, empfehlen wir Ihnen eine schriftliche Anfrage an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen.
Wenn Sie die allerletzte Sicherheit haben wollen, empfehlen wir Ihnen eine schriftliche Anfrage an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen.
Warum?
Rechtssicherheit erhält er spätestens mit seinem Rentenbescheid ganz automatisch.
...soll ich fies sein? *g
SIE wurden konkret als Vertreter der DRV/welcher auch immer, gefragt, die Frage liegt weiterhin auf Ihrem virtuellem Schreibtisch zur Beantwortung! ;-) ...wie entscheiden Sie?
Gruß
w.
...soll ich fies sein? *g
SIE wurden konkret als Vertreter der DRV/welcher auch immer, gefragt, die Frage liegt weiterhin auf Ihrem virtuellem Schreibtisch zur Beantwortung! ;-) ...wie entscheiden Sie?
Gruß
w.
Gleichgültig was hier geschrieben wird. Es gibt hier keine rechtssichere Antwort. Solltest Du eigentlich wissen.