Zitiert von: Nur mal durchspielen...
Leut
was uns hier bewegt, ist der Wechsel zwischen Krankengeld (Krankenkasse) und Übergangsgeld (
DRV) und verschiedenen Fallkonstellationen:
a) Fall: Ich bin am Ende meines Krankengeldbezugs, habe eine Reha genehmigt bekommen, die ich aber wg. Corona nicht antreten will. ICH sage ab.
VORGEHEN: DRV zahlt kein Übergangsgeld, weil ja ich abgesagt habe. Krankengeld gibts nicht, weil abgelaufen. Bleibt ALG?
b) Fall: Ich bin am Ende meines Krankengeldbezugs, habe eine Reha genehmigt bekommen, die ich aber wg. Corona-Verdachts (Husten, leichtes Fieber) nicht antreten kann. Arzt gibt mir eine Krankmeldung. Ich bin nicht rehafähig.
VORGEHEN: DRV zahlt kein Übergangsgeld, weil ja ich krank bin und nicht die Reha in Anspruch nehme. Krankengeld gibts nicht, weil abgelaufen. Bleibt ALG?
c) Fall: Ich bin am Ende meines Krankengeldbezugs, habe eine Reha genehmigt bekommen, die mir aber die DRV absagt,weil man alle Rehas aussetzt.
VORGEHEN: Krankengeld gibts nicht, weil abgelaufen. DRV zahlt mir Übergangsgeld, weil sie mir meine Reha abgesagt hat.
Jetzt sind die KSCs, Wolfgangs, und Siehe-Hiers gefragt. Was meint ihr? Ihr habt Erfahrung...
Gruß
Andy