Hallo benito63,
wie Sie schildern, erfolgte die Anwendung der Hinzuverdienstregelung zunächst anhand Ihres prognostizierten Jahreshinzuverdienstes von 16000,00 Euro. Dies führte zu einer um 30,00 Euro verminderten Monatsrente. Das ist soweit korrekt. Anfang 2023 wird im Rahmen der turnusmässigen Spitzabrechnung überprüft, ob der tatsächliche Hinzuverdienst mit dem prognostizierten Hinzuverdienst übereinstimmt. Stimmen die Beträge nicht überein und ergibt sich dadurch eine Änderung der Rentenhöhe, wir die Rente rückwirkend neu berechnet (Spitzabrechnung). Eine ggf. sich ergebende Nachzahlung wird ausgezahlt.
Es besteht aber eigentlich grundsätzlich auch die Möglichkeit einer ausserturnusgemäßen neuen Prognose des Hinzuverdienstes, wenn sich aufgrund einer mindestens 10%igen Hinzuverdienständerung eine Änderung in der Rentenhöhe ergibt – durch den Wegfall Ihres Hinzuverdienstes ab dem 01.04. d. J. wäre das ja der Fall. In diesen Fällen kann auch bereits vor der Überprüfung 2023 eine Korrektur erfolgen. Vielleicht fragen Sie diesbezüglich nochmal Ihren zuständigen Rententräger.