Hallo zusammen.
ich befinde mich seit ca Anfang August 2022 in einer ambulanten psychosomatischen Reha. Da ich ALG1-Bezieher bin, beziehe ich Übergangsgeld von der DRV.
So weit so gut. Durch einen Schnelltest ist bei mir soeben eine Corona-Erkrankung festgestellt worden. Das lasse ich morgen von meinem Hausarzt untersuchen und wohl bestätigen. Die Reha-Einrichtung werde ich dann schnellstmöglich über die Krankschreibung informieren.
Meine Fragen sind nun:
- Wie lange darf ich ohne Abzüge im Übergangsgeld coronabedingt
krankgeschrieben sein ? Ich hatte irgendwas von maximal drei
Tagen gelesen..., aber was passiert nun, wenn die
Coronakrankschreibung zB 10 Tage oder noch länger ist ? Wer
zahlt dann ab dem 4.Tag ?
- Gilt meine ambulante Reha dann als unterbrochen und muß NEU
bei der DRV mit evtl Wartezeiten beantragt werden?
Vielen Dank für die (Experten-) Antworten
benito63