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Experten-Antwort

Dachdecker 58 Jahre, Hüfte/Knie/WS-Schaden, EU-Rente?

von Ella15.01.2015 | 19:33
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5 Antworten

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Hallo, ich möchte mich für meinen Vater erkundigen. Er ist knapp 58 Jahre alt, seit 41 Jahren Rentenbeitragszahler, und mittlerweile körperlich so "runter", das er nicht mal theoretisch bis 63 die Arbeit auf dem Dach schaffen wird. Nun war er endlich beim Orthopäden und dort kam dann das, was eigentlich schon klar war - die Hüfte, die Knie sowie die Bandscheiben sind komplett "durch". Er läuft bereits wie ein 80-ig-Jähriger. Sehr traurig, mit anzusehen. Frage mich oft, wie es Tag für Tag aufs Dach schafft. Ohne jammern. Dazu kommt Diabetes Typ II und eine schwere Krebserkrankung vor nun mehr 17 Jahren. Ich vermute, die Therapie damals wird auch ihr übrigens zu dem schnelleren "Verfall" dazu getan haben. Seine Hausärztin meinte nun, man könnte Richtung Erwerbsminderungsrente denken. Nun, eigentlich möchte er nicht in Rente gehen, da er das Arbeiten immer geliebt hat. Er wird es aber, und das ist offensichtlich, nicht mehr lang schaffen. Er hatte bereits auf dem Dach gefühlsstörungen in den Beinen. Das macht uns wirklich große Sorgen und es ist nur eine Frage von Zeit, bis etwas passiert. Er ist war die letzten Jahre nie großartig krank geschrieben, da seine Arbeitgeber der Meinung waren - wer krank ist, wird auch schnell gekündigt. Wie es eben im Baugewerbe und Kleinstbetrieben oft üblich ist. Er darf pro Jahr nur 10 Tage Urlaub nehmen (über seine Rechte weiß er Bescheid - das interessiert aber den Chef nicht. Und Arbeitslosigkeit können sich die Eltern nicht leisten). Es wird also früher oder später in irgendeiner Weise "krachen". Kann mir jemand sagen, ob ein Antrag auf EU-Rente mit den Diagnosen der Ärzte Sinn macht? Auch, wenn mein Vater bisher immer durchgezogen hat und nie krank geschrieben war? Er denkt bzw. ist sich sicher, das dann gesagt wird "Dann suchen Sie sich eine andere Tätigkeit". Ist das so? Denn die Arbeitsmarktlage gibt das hier nicht unbedingt her - zumal er ja in einer anderen Tätigkeit auch noch als Ungelernter zählt und somit noch weniger Chancen auf eine andere Tätigkeit hat. Ich wäre über ein paar Ratschläge sehr dankbar! (Bei wem am Besten beraten lassen - Krankenkasse? Rententräger?, Wie vorgehen?) Vielen Dank!! Ella

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ella,

leider ist es wirklich schwer, Ihnen hier im Forum eine befriedigende Antwort zu geben.

Zum einen kann ich die gesundheitlichen Probleme Ihres Vaters und sein verbliebenes Restleistungsvermögen natürlich nicht einschätzen - das kann nur der Sozialmedizinische Dienst vor Ort (dabei sehe ich im Übrigen weniger Probleme hinsichtlich der bisher nicht erfolgten Krankschreibungen, da immer die Leistungsfähigkeit im aktuellen Zeitpunkt gepürft wird).

Ich kann Ihnen nur die allgemeinen Bedingungen für die EM-Rente nennen: Ein Anspruch auf volle EM-Rente besteht, wenn unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes (also in allen auf dem Arbeitsmarkt möglichen Tätigkeiten) keine 3 Stunden am Tag mehr gearbeitet werden kann. Alternativ gibt es die volle EM-Rente auch, wenn zwar das Leistungsvermögen noch 3 bis unter 6 Stunden beträgt, ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz aber nicht erlangt werden kann. Mit Teilzeitarbeitsplatz könnte eine teilweise EM-Rente gezahlt werden.

Zum Anderen scheint hier ja auch der Arbeitgeber ein "Problem" zu sein. Ich würde nämlich eigentlich erst einmal einen Antrag auf medizinische Rehabiltitation empfehlen. Das könnte zum einen vielleicht eine Linderung der gesundheitlichen Beschwerden bringen und zum anderen gibt so eine Reha auch Rückschlüsse für die "Chancen" einer EM-Rente. Aber wenn der Arbeitgeber schon bei Krankschreibung mit Kündigung droht und den eigentlich zustehenden Urlaub nicht gewährt - da bin ich auch überfragt...

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4 Antworten

Maier IIam 15.01.2015 | 20:03
Antrag stellen und abwarten,mehr kann Ihnen niemand dazu sagen,denn die Enbtscheidung trifft die DRV .
Tierhaar-Allergikeram 15.01.2015 | 20:16
Gehen Sie am besten zu einem Sozialverband z.B. VDK. Dort ist die erste Beratung für Nichtmitglieder kostenlos. Dort wird man Sie beraten, wie Sie bzw. Ihr Vater am besten vorgehen können. Ihr Vater soll sich am besten beim Orhopäden bzw. in einer Klinik richtig durchchecken lassen. Danach sofort einen Schwerbehindertenantrag stellen. Vielleicht bekommt er Grad 50. Diesen dann dem Rentenantrag beilegen kann nicht schaden. Alles Gute für Ihren Vater.
tussiam 16.01.2015 | 10:21
hallo ella, toller arbeitgeber!!!!! mein tip wäre er sollte sich au schreiben lassen. wenn ag ihn kündigen sollte, sofort kündigungsschutzklage beim arbeitsgericht einreichen in der klageschrift den nicht gewährten urlaubsanspruch mit einfügen. Da hat ag schon mal große probleme. okay also au, lohnfortzahlung 6 wochen durch ag. danach anspruch auf krankengeld 72 monate abzüglich der 6 wochen lohnfortzahlung. die krankenkasse wird ihren vater dann zur med. reha nach § 51 sgb auffordern für diesen antrag hat er dann nach aufforderung 10 wochen zeit. in dieser reha wird dann automatisch die erwerbsfähigkeit festgestellt, und wenn diese dann nur noch unter 3 std. tgl. auf dem allgemeinen arbeitsmarkt bestehen sollte , wird im allgemeinen der rehaantrag nach § 116 sgb zu einem rentenanrtag von der rentenversicherung umgedeutet. sie sehen also dass erstmal locker 1.5 jahre abgedeckt sind. ausserdem hätte ihr vater auch noch anspruch auf alg1 2 jahre lang. sie schrieben dass alg für ihre eltern nicht in frage kommt???? warum nicht??? sie fragen aber nach erwerbsminderungsrente die aber auch nicht mehr ist als alg1 also wo ist da dass problem??? und auf jedenfall schwerbehinderungfeststellungsantrag stellen formulare haben üblicherweise behandelne ärzte.
Herz1952am 16.01.2015 | 12:40
Hallo Ella, Hallo Tussi, es sind sogar 78 Wochen minus 6 Wochen durch Arbeitgeber, also 72 Wochen "muss" die Krankenkasse zahlen, Diese versucht allerdings einiges um das Krankengeld zu sparen, z.B. bisheriges Arbeitsverhältnis zu kündigen und ALG I zu beantragen. MDK einschalten und Verweisungstätigkeit anbieten. Also beraten lassen. Auch durch Arbeitsamt möglich, weil die keine arbeitsunfähigen Arbeitnehmer vermitteln wollen/können. Herz1952
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