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Dänische Staatsbürgerschaft

von reke07.10.2008 | 08:30
1918 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bekomme EU-Rente und habe nun die dänische Staatsbürgerschaft beantragt! Bekomme ich weiter meine deutsche Rente nach Dänemark oder muss ich jetzt Rente in DK beantragen?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo reke,

dem Beitrag von Schade kann ich nur zustimmen. Grundsätzlich werden die Renten aus der Deutschen Rentenversicherung auch ins Ausland gezahlt. Im Einzelfall kann das jedoch eingeschränkt sein. Das kann sich auf den Rentenanspruch oder die Rentenhöhe auswirken. Letztlich wird hier nur eine individuelle Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger Klarheit schaffen. Sie können sich auch direkt an die Verbindungsstelle für Dänemark (Deutsche Rentenversicherung Nord, Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck, Telefon: 0451 485 - 0, E-Mail: info@drv-nord.de) wenden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo reke,

soweit Ihre Rente auch nach Mitteilung an den Rentenversicherungsträger über den Wohnortwechsel nach Dänemark unverändert weitergezahlt wurde, sollte sich einzig aufgrund der (zusätzlichen) Beantragung der dänischen Staatsbürgerschaft hinsichtlich der Rentenzahlung grundsätzlich nichts ändern. Eine Kontaktaufnahme mit Ihrem Rentenversicherungsträger würde ich dennoch empfehlen.

Bezüglich der Krankenversicherung muss ich Sie jedoch an Ihren zuständigen Krankenversicherungsträger bzw. die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) verweisen. Letztere stellen im Übrigen im Internet eine umfassende Broschüre für Rentner mit Wohnsitz im Ausland zur Verfügung:

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf_Dateien/Merkblaetter/Merkblaetter_Rentner/Merkblatt_Rentner.pdf

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo Wolfgang,

das Expertenforum wird im turnusmäßigen Wechsel von verschiedenen Rententrägern betreut. In den meisten Fällen ist die Fragestellung so allgemein gehalten, dass die Experten gar nicht wissen wo der Fragesteller tatsächlich rentenversichert ist. Dies ist auch ausdrücklich so gewollt und wahrt die Anonymität und den Datenschutz der Kunden. Ein gezielter Verweis an den zuständigen Rentenversicherungsträger ist daher nur ganz selten möglich.

6 Antworten

Schadeam 07.10.2008 | 09:06
und welche Staatsangehörigkeit hatten Sie bislang? In welchen Ländern haben Sie gearbeitet? Kriegen Sie nur eine deutsche Rente oder auch eine dänische - oder noch aus einem anderen Staat? In aller Regel hat die bloße Änderung der Staatsangehörigkeit innerhalb der EU keine Auswirkung, wenn sich sonst nicht ändert (z.B.Wohnort) Ob in individuellen Einzelfall Besonderheiten vorliegen, klären Sie bitte mit Ihrer Rentenanstalt. Da kann das Forum nichts klären, weil zuviele Unwägsamkeiten vorliegen.....
rekeam 07.10.2008 | 11:39
Ich bin bisher Deutsche. Habe auch immer in Deutschland gearbeitet. Bekomme seit 1994 eine deutsche EU-Rente, die ich jetzt auch nach Dänemark bekomme, wo ich seit etwas mehr als 2 Jahren lebe. Was mich jetzt interessiert ist, ob ich weiterhin die deutsche Rente bekomme und wie bisher auch Krankenkassenbeiträge davon bezahle und deshalb immernoch deutsche Ärzte in Anspruch nehmen kann.
Schadeam 07.10.2008 | 12:44
wegen der Rente fragen Sie sicherheitshalber beim Rententräger nach- wahrscheinlich ändert sich die Rente nicht. Und die KV Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse....
Wolfgangam 07.10.2008 | 21:07
Hallo Experten-Team, seit längerer Zeit lese ich schon die (ausschließlichen) Verweise an die Verbindungsstellen der Regionalträger - die freuen sich natürlich, wenn sie ein DRV-Bund-Versicherter um Auskunft bittet und legen die Anfrage gleich wieder in die Post ;-) Das Forum wird zudem genauso bei der DRV Bund gehostet (auch wenn vorsorge.de von den Reg.Träger und KBS betrieben wird) ...warum dann den Fragesteller nicht auch darauf hinweisen, sich an die DRV Bund zu wenden, wenn das sein zuständiger Versicherungsträger ist ?! Gruß w.
-_-am 08.10.2008 | 19:47
Auf die Seite Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche..
Wolfgangam 09.10.2008 | 19:18
Danke. Mein Einwand zielte auch erkennbar nicht auf die Aufhebung der Anonymität, sondern auf den allgemeinen Verweis an den/alle 'richtigen' Versicherungsträger ...der nunmal kein spezifischer Regionalträger sein kann muss - auf die hier ausschließlich (!) verwiesen wird. Es sei denn, die DRV Bund ist nicht mehr als Verbindungsträger für alle Abkommensstaaten für Ihren Versichertenkreis zuständig ;-) Gruß w.
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