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Experten-Antwort

danke an alle die geantwortet haben zu"Urlaubsabgeltung"

von skawie07.03.2020 | 16:58
124 Ansichten
6 Antworten

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Vielen Dank an alle die mir geantwortetet haben,“zu Urlaubsabgeltung“es geht nur noch auf diesem Wege weil der Thread geschlossen ist. Mit meinem AG habe ich mich dank eurer Argumente einigen können.er würde mir die Überstunden ausbezahlen. Jetzt hätte ich noch eine Frage.so weit ich es gelesen habe zählt Überstundenauszahlung auch als Hinzuverdienstund wäre Rentenschädlich.Ein Anruf bei der DRV sagte mir wenn die ÜSt. Vor dem Renteneintritt geleistet wurden und der AG es so auch deklariert dann ist es nicht Rentenschädlich, nun kann man immer wieder im Netz Gegenteiliges lesen,ich denk mal ,dass der herr am Telefon keine Falschaussage machen kann ,er hat beteuert das dem so ist wie er es mir gesagt hat. Kann ich einen Rat von euch haben,bin mir sehr unsicher,ich würde gerne das Geld für die geleisteten ÜSt. Für mich behalten da ich ich die 2017-2018geleistet habe noch vor dem Rentenbeginn. Vielen Dank skawie

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das Expertenteam schließt sich hinsichtlich des Verweises von "Siehe hier" auf die GRA 3.1.11 sowie 3.1.6 zu § 96a SGB VI an, wonach abgegoltene Überstunden als Hinzuverdienst zu berücksichtigen sind.

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5 Antworten

Siehe hieram 07.03.2020 | 18:42
Hallo Skawie, lesen Sie bitte hierzu in den GRA Gemeinsame rechtliche Anweisungen) zum §96a SGB VI (Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst) die Punkte 3.1.11 (Überstunden) und 3.1.6 (Einmalzahlungen). https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Demnach gelten die Überstunden, die nach Rentenbeginn ausbezahlt werden, als anrechenbarer Hinzuverdienst, auch wenn sie aus einem Zeitpunkt vor Rentenbeginn bestehen. Legal "austricksen" können Sie das, wenn Ihr Arbeitgeber nun noch ganz schnell die Überstundenauszahlung dem Monat Dezember 2019 zuordnet und so auch entsprechend die Beiträge hierfür an die DRV / Krankenkasse und Arbeitsamt meldet (für die Versicherungen hierzu). Das muss aber zwingend vor dem 31.3. passieren, sonst ist eine rückwirkende Meldung nicht mehr möglich!! Zukünftig gilt dann bezüglich Hinzuverdienst die Jahresgrenze von 6.300 EUR (nach heutiger Rechtslage), die nicht auf die Rente angerechnet wird. Genaueres wird dazu ebenfalls in der GRA zu §96a SGB VI erläutert. Sofern Sie im Rahmen Ihrer Leistungsfähigkeit neben dem Rentenbezug Arbeitseinkommen erzielen, müssen Sie das Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen. Das steht aber auch in Ihrem Rentenbescheid. Vergessen Sie nicht, sich den Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr 2018 von Ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen zu lassen (siehe hierzu die bereits gemachten Anregungen in Ihrem (geschlossenem) Thread. Ein schönes (Rest)Wochenende!
skawieam 07.03.2020 | 19:27
recht vielen Dank für Ihre Antwort. kann ich es so festhalten da mein Überstundenlohn nicht über di hinzuverdienstgrenze sich beläuft ist es doch eigntlich egal wäre dann nicht Rentenschädlich? ich wünsche auch ein schönes WE skawie
skawieam 07.03.2020 | 19:27
recht vielen Dank für Ihre Antwort. kann ich es so festhalten da mein Überstundenlohn nicht über di hinzuverdienstgrenze sich beläuft ist es doch eigntlich egal wäre dann nicht Rentenschädlich? ich wünsche auch ein schönes WE skawie
Max4.0am 07.03.2020 | 19:45
Ja, im Prinzip haben Sie recht. Ist nur die Frage - siehe auch "Siehe hier" - ob Sie sich dann abzüglich dieses Überstundenbetrages dann im jährlichen Abrechnungszeitraum weniger als die 6.300,00 Euro, die Sie rentenunschädlich hinzuverdienen können, "leisten" an Verdienst. Falls Sie also vorhaben, genauso viel hinzuverdienen, wäre es eine schlechte Idee, sich bei der Überstunden-Auszahlung quasi schon Richtung Minus zu bewegen.
skawieam 07.03.2020 | 20:23
hallo Max4,0 ich danke Ihnen recht herzlich für ihre Antworten leider kann ich in Zukunft an Arbeiten nicht denken, da ich körperlich von meiner Erkrankung gezeichnet bin.ich wewrde mir jetzt meine Überstunden auszahlen lassen,und da ist auch noch der Urlau von 2018 auch noch drin alles beides zusammen übersteigt nicht die Hinzuverdienstgrenze dank Ihrer Hilfe hier im Forum bin ich mir jetzt sicher.mein AG macht auch keine Schwierigkeiten mehr. schönes WE und vielen Dank nochmals skawie
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