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Danke Deutscher Staat ;-(

von Manuel08.04.2007 | 12:08
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo. Mein Vater ist anfang dieses Jahr gestorben. Leider hat er am 25.11.06 erst seinen Antrag gestellt. War schon seit 01.2003 sehr krank und schwerbehindert und kommt (wenn man 5 Jahre zurückrechnet) nicht auf seine Pflichtbeiträge. Somit hat die BFA den Rentenantrag abgelehnt. Mein Vater hat von 1970 bis 2002 durchgehend seine Beiträge gezahlt und hätte eine gute Rente bekommen.Wie kann das sein das man ein lebenlang einzahlt und nichts aus dem rententopf bekommt?? Er hätte als schwerbehinderter noch 15 Monate seine Beiträge zahlen müssen. Die von der Bfa meinten immer das das Antrgsdatum nicht so wichtig sei sondern der Tag der Schwerbehinderung bzw. erwerbsminderung.soll man dagegen auch noch wiederspruch einlegen ? Danke Deutscher Staat ...für die vielen kleinen Gesetzte und die lückenlose aufklärung. manuel

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich zu einem laufenden Verfahren bei der DRV-Bund nicht positionieren will.

Ich empfehle Ihnen – bevor Sie kostenpflichtigen Rat in Anspruch nehmen- eine kostenlose und neutrale Beratung bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen (Adressen siehe linke Seite "Beratungsstellen").

8 Antworten

Antoniusam 08.04.2007 | 14:34
Sie sollten sich zunächst einmal, und zwar UNVERZÜGLICH, fachanwaltlich beraten lassen. (Siehe auch: www.sovd.de oder www.vdk.de) Dann wird sich herausstellen, ob Ihre Kritik an der DRV überhaupt berechtigt ist.
skatam 09.04.2007 | 09:55
manuel, jeder bekommt die RENTE, die er verdient hat!!! so jedenfalls bei den ALTEN!!! bei den JUNGEN sieht es schlechter aus!!!!! frohe OSTEREIER skat
Experleam 10.04.2007 | 09:46
Dann wandern Sie doch aus....
Manuelam 10.04.2007 | 16:42
Hallo. Vielleicht ist meine meinung etwas hart aber man sollte auch mal den Bürger verstehen der Laie ist.Vielen Dank für die Hilfe und Tipps. Werde mich nach einer Beratung erkunden und gegebenfalls einen Anwalt aufsuchen.MFg Manuel
Testeram 10.04.2007 | 20:35
"eine kostenlose und neutrale Beratung bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen (Adressen siehe linke Seite "Beratungsstellen")." Gehen Sie im Ernst davon aus, daß man in einer Ihrer Beratungsstellen "neutral" beraten wird? Ich werde versuchen, mich in diversen Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV anonym beraten zu lassen. Geht das?
Antoniusam 11.04.2007 | 03:10
Warum sind Sie so skeptisch ? Niemand will Ihnen schaden !
Geschädigteram 11.04.2007 | 23:47
Das müssen Sie gerade sagen, der Sie erst nach der Anrufung des SG Ihre Rente bekamen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Trauen Sie einem Gebrauchtwagenhändler ohne Vorbehalt, der Sie über den "richtigen" Kauf seiner Wagen "beraten" soll?
Antoniusam 11.04.2007 | 23:59
Sie kennen doch gar nicht die genauen Umstände, die das Klageverfahren nötig machten ! Und da ich meine Gebrauchtwagen nur bei seriösen Händlern kaufe, wurde ich bisher immer bestens beraten !
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