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Danke für die Rückmeldung!

von miluk11.03.2007 | 18:23
1824 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, danke für die Rückmeldung, aber laut Deutsche Rentenversicherung teilte man meinem Bekannten mit das man keine Formulare per Post zusendet da es auch etwas mit Daten zu tun hat etc.. Und darunter waren einige Beratungsstellen, ich wunderte mich auch darüber, daher auch meine Anfrage ob das jetzt so gemacht wird? Ich wollte auch gern die unterschiede zwischen einer normalen Altersrente und einer Rente für Schwerbehinderte erfragen? Freue mich über eine E mail. Mfg Miluk

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrter Herr Miluk,

ich könnte mir vorstellen, dass es sich hier um ein Missverständnis handelt.

Der Zusendung von Blankoformularen steht aus Datenschutzgründen nichts im Weg.

Sofern Sie nicht die Hilfe einer Beratungsstelle beim Ausfüllen der Anträge in Anspruch nehmen wollen, tragen Sie bitte erneut Ihr (ggf. telefonisch) Anliegen vor und lassen sich die Anträge zuschicken!

Sie können sich die Anträge aber auch im Internet unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12366/SharedDocs/de/Navigation/Formulare__Publikationen/formulare/Rente__node.html__nnn=true abfordern, oder direkt in einer Beratungsstelle vor Ort ausgehändigt bekommen.

Bezüglich Ihrer Frage den Unterschied zwischen einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen und einer normalen Rente , möchte ich Sie hinsichtlich letzterer auf das Lexikon in diesem Portal verweisen!

Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben Versicherte, die

· das 60. Lebensjahr vollendet haben und

· bei Beginn der Altersrente als Schwerbehinderter anerkannt sind (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent) und

· die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.

Sofern jemand vor dem 01.01.1951 geboren ist, kann ein Anspruch auch durch Vorliegen einer Berufs-/oder Erwerbsunfähigkeit nach dem bis Ende 2000 geltenden Recht, begründet werden.

Diese Altersrente wird bei Inanspruchnahme vor dem 63. Lebensjahr mit Abschlägen, sofern kein Vertauensschutz vorliegt, gezahlt.

Mit freundlichem Gruß

4 Antworten

Echoam 11.03.2007 | 19:15
Ist doch mal eine tolle Ausrede! Welche Daten stehen denn drin, in einem leeren Vordruck? ;o) Für eine Altersrente für Schwerbehinderte benötigt ihr Bekannter einen Schwerbehindertenausweis mit einer MdE von mindestens 50%.
Antoniusam 11.03.2007 | 21:43
......meinen Sie vielleicht einen "GdB" von wenigstens 50 % ? Von "MdE" steht in meinem Schwerbehindertenausweis nichts.
KSCam 11.03.2007 | 21:40
wo liegt eigentlich das Problem? Der Bekannte soll doch einen Termin mit einer Beratungsstelle ausmachen, dort hilft man ihm beim Antrag. In einigen Teilen Deutschlands kann man den Rentenantrag auf jedem Rathaus stellen und in vielen Rathäusern hilft ein netter Mensch der Gemeindeverwaltung. Das ist doch wirklich viel einfacher als das Formular zu versenden. (denn in vielen Fällen kommt der Antrag dann unvollständig oder falsch ausgefüllt zurück - und das erzeugt wiederum Rückfragen und Verzögerungen. Wahrscheinlich war das der Grund warum der Mensch am Telefon nicht gerne Renenanträge per Post durch die Gegend schickt.) Und die richtige Rentenart wird dann meist auch beantragt. In Ergänzung zu Echo noch die Anmerkung, dass die AR für Schwerbehinderte früher abschlagsfrei ist als die anderen Rentenarten.
Antoniusam 12.03.2007 | 14:50
Rentenanträge werden auch bei jedem Bürgeramt oder im Rathaus direkt aufgenommen und weitergeleitet. (Das habe ich auch so gemacht !) So ein Rentenantrag besteht aus etlichen Seiten und ist sehr umfangreich. Warum wollen Sie sich mehr Arbeit machen als unbedingt nötig ?
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