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Experten-Antwort

Darf Ag das?

von Kant05.12.2012 | 21:25
6602 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach meinen Recherchen handelt es sich bei der Dirketversicherung, die uns unser Ag anbietet, um einen nur sehr durchschnittlichen Vertrag mit hohen Kosten. Er schmettert neue Vorschläge rigoros ab mit dem Hinweis, er dürfe auswählen, was er uns anbietet. Stimmt das? (Wir sind nicht tarifgebunden. Er ist nicht gewillt einen Zuschuss/Unterstützung zu zahlen. Betriebsrat gibt es nicht)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei der betrieblichen Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer (Arbeitnehmer ist Bezugsberechtigter). Somit entscheidet der Arbeitgeber über Inhalt und Ausgestaltung, den Durchführungsweg, sowie Art und Umfang der betrieblichen Altersvorsorge. Ohne Tarifbindung und fehlender Einflussnahme durch einen Betriebsrat ist somit die Aussage Ihres Arbeitgebers zutreffend.

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10 Antworten

Ökonomeam 05.12.2012 | 21:41
Von der Versicherung kriegt er wahrscheinlich die saftigste Provision. Mein Arbeitgeber hat uns auch so was angeboten. Von der Allianz, 1,7% Garantiezins. Provisionen und Gebühren für die Allianz, daß einem schwindelig wird. Nichts weiter als die "alte" Lebensversicherung, nur mit neuem Namen. Damit will ich einfach sagen, niemand kann sie zwingen unter einen derartigen Versicherungs-Müll mit Garantieverlust ihre Unterschrift zu setzen. Ökonome
Realistam 06.12.2012 | 09:50
Ja, die Provisionen von den Versicherungsverkäufern für die Arbeitgeber, das ist das eigentliche Problem. Meine Frau wurde von Ihrem Arbeitgeber regelrecht genötigt, so eine unrentable BAV abzuschließen. Nur weil ich mich etwas mit der Materie auskenne, konnte ich vermeiden, daß sie unterschrieb. In den Betrieben entfaltet sich da ganz bewusst eine Gruppendynamik, hast du auch schon unterschrieben ? Machst du mit bei der BAV, gehörst du dazu ? Denn der Arbeitgeber ist der Einzige, der da sicher ein Geschäft bei macht. Der Arbeitnehmer muß später bei der Auszahlung aus der Dirketversicherung z.B. volle Krankenversicherung dafür zahlen, den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil. Diese ganzen Nachteile, die dann, wenn überhaupt, eine Minirendite übrig lassen, werden natürlich geflissentlich verschwiegen.
Ruth Asmusssenam 06.12.2012 | 09:40
Der AG darf alles. Und wenn sich nicht auf seiner Abschusliste landen wollen ( falls Sie nicht schon längst draufstehn) würde ich schön ruhig sein. Von Quertreibern entledigen sich die Chefs meist recht schnell.
Realistam 06.12.2012 | 10:04
Und der Arbeitnehmer darf den Murks bezahlen..............
Unabhängigkeitam 06.12.2012 | 10:35
Auch beachten, Sie bringen sich in ein Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber ! Sie werden leichter erpressbar. Ein Wechsel, aus welchen Gründen auch immer, zu einem anderen Arbeitgeber wird durch eine BAV erschwert. Denn die Wahrscheinlichkeit ist hoch, daß der andere Arbeitgeber ihre bereits bestehende BAV nicht weiter führen wird. Der will wieder selbst mit Ihnen eine BAV abschließen. Überlegen Sie es sich gut Unabhängigkeit
Enriqueam 06.12.2012 | 10:19
Ich selbst hatte auch vor langer Zeit eine DV über den Ag abgeschlossen ( allerdings zu doch seriösen, akzeptablen und soliden Bedingungen). War beim Abschluß eine insgesamt interessante Angelegenheit, als AN und später als Rentner ( nach Auszahlung). Allerdings haben sich durch die Gesundheitsreform 2004 wesentliche Dinge zum Nachteil verändert, z.B. nach Auszahlung Bezahlung volle KV / Pfl.V. Hinzu kommt noch die äußerst geringe Verzinsung, so daß eine BAV durch DV HEUTE ME nicht mehr interessant ist ( man verliert dabei viel Geld !!). Ich würde HEUTE keine mehr abschließen. Daher mein Rat: Lassen Sie die Finger davon, lohnt sich wirklich nicht.
einefrageam 06.12.2012 | 12:02
Vielleicht hilft es, ihren Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass er ggf. dafür finanziell haftet, wenn nur eine unrentable Direktversicherung mit niedrigem Rückkauf-/Übertragungswert in den ersten Jahren zum Abschluss anbietet. http://www.versicherungsbote.de/id/84323/Oeko-Test-bAV-Dickes-Mi…
Heinz Schorlemeram 07.12.2012 | 16:44
Zitat von einefrage anzeigenausblenden
Einen, wie ich finde, lesenswerten Aufsatz zur betrieblichen Altersvorsorge findet sich auf den ARD-Internetseiten bei plus-minus vom 24.10.2012
Boden-Seeam 08.12.2012 | 23:40
Bedenkt man, daß -ein gesetzlich Krankenversicherter für seine Betriebsrente im Auszahlungsfalle bzw. in der Rente etwa 17,45 % Kranken- und Pflegeversicherung zahlen muß, -seine Betriebsrente in der Rente voll, nicht nur mit dem Ertragsanteil versteuern muß -dem Betriebsrentner mindestens ca. 14 % Abschluß- und Vertriebskosten "abgezwackt" werden und darüber hinaus wohl auch der AG des Betriebsrentners die Hand aufhält - der AG keinen Zuschuss gibt oder nicht mitfinanziert kann für den Betriebsrentner wohl kaum was Positives rauskommen.
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