Bei der betrieblichen Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer (Arbeitnehmer ist Bezugsberechtigter). Somit entscheidet der Arbeitgeber über Inhalt und Ausgestaltung, den Durchführungsweg, sowie Art und Umfang der betrieblichen Altersvorsorge. Ohne Tarifbindung und fehlender Einflussnahme durch einen Betriebsrat ist somit die Aussage Ihres Arbeitgebers zutreffend.