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Experten-Antwort

Darf AG kompletten Rentenbescheid einsehen?

von Tweety19.03.2020 | 10:16
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Hallo, ich habe volle EM-Rente auf Zeit bekommen. Ich habe meinem AG von wann bis wann ich diese Rente erhalte, inklusive der ersten Seite des Rentenbescheid mit Schwärzung meiner Rentenbeträge, also was ich bekomme, mitgeteilt. Nun möchte mein AG, angeblich im Hinblick auf die Betriebsrente bei der ZVK, Bayer. Versorgungskammer, meinen kompletten Rentenbescheid einsehen. Ist das rechtens? Ich möchte den Betriebsrentenantrag persönlich bei der ZVK stellen und denen alle nötigen Unterlagen zukommen lassen, aber nicht meinem AG. Können Sie mir weiterhelfen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tweety, schließe mich „Siehe hier“ und „Schoenschief“ an. Manchmal benötigt der Arbeitgeber wegen tarifvertraglicher Regelungen (Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei unbefristeter Erwerbsminderung) auch die Angaben zur Befristung. Oftmals sind Arbeitgeber aber auch Verbindungsstellen für die Antragsaufnahme/Weiterleitung von Anträgen an die ZVK/VBL. Hierbei handelt es sich aber um eine Servicedienstleistung des Arbeitgebers, welche Sie nicht nutzen müssen.

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4 Antworten

Siehe hieram 19.03.2020 | 10:35
Hallo Tweety, vielleicht meint Ihr Arbeitgeber es ja gar nicht böse und möchte Ihnen nur beim Antrag helfen? Aber teilen Sie ihm einfach dankend mit, dass Sie die Rente bei der ZVK schon beantragt haben*. Sollte er andere Gründe haben, Ihren Rentenbescheid einsehen zu wollen, müsste er das dann begründen. Das, was Sie ihm bereits zur Verfügung gestellt haben, sollte ihm eigentlich reichen. *Wenn Sie den Antrag noch nicht gestellt haben, können Sie das auch online machen.
Schoenschiefam 19.03.2020 | 10:42
IdR hat der ArbG kein Recht den gesamten Bescheid der EM Rente einzusehen, da hier Daten des höchstpersönlichen Lebensbereichs enthalten sind. Ggf sollten Sie sich an den ArbG wenden und ihn nochmals fragen welche Daten fehlen, damit Sie diese nachreichen können bzw welches Interesse er an den Herleitungen der DRV aus dem gesamten Bescheid hat. Bringt das nichts wären Betriebsrat Gewerkschaft bzw in letzter Instanz an einen Anwalt zuständig. Der ArbG kann begründet ein Interesse daran haben zu erfahren ab wann bis wann und in welcher Höhe eine EM Rente gewährt wird, zB die erwähnte Betriebsrente etc. Er hat aber kein Interesse daran zu erfahren, auf welcher Grundlage die DRV ihre Entscheidung getroffen hat, die sich aus dem Rentenbescheid teilweise ergeben.
Siehe hieram 19.03.2020 | 11:15
Zitat von Schoenschief anzeigenausblenden
Der einzige Grund, weswegen ein Arbeitgeber Interesse haben könnte in welcher Höhe eine Rente (ob DRV oder Betriebsrente) geleistet wird, wäre wenn es im (Tarif-)Vertrag vereinbart ist, dass zusätzlich zu Rentenzahlung(en) wegen Erwerbsminderung aufstockende Leistungen während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses zu bezahlen wären (bei Bezug von Krankengeld kann das ja auch vereinbart werden). Das kommt also darauf an, was in dem konkreten Arbeitsvertrag steht. Ansonsten geht es ihn schlichtweg nichts an. Die für den Arbeitgeber maßgeblichen Angaben (Beginn und Dauer) hat @Tweety ja bereits mitgeteilt.
Anonymam 19.03.2020 | 11:51
Wo liegt das Problem? Soll er doch sehen. Das Wichtigste haben Sie ihm doch schon selbst gegeben. Der Rest ist doch nur ein "Zahlensalat der Berechnung". Wozu also diese Aufregung?
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