Hallo Tweety, schließe mich „Siehe hier“ und „Schoenschief“ an. Manchmal benötigt der Arbeitgeber wegen tarifvertraglicher Regelungen (Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei unbefristeter Erwerbsminderung) auch die Angaben zur Befristung. Oftmals sind Arbeitgeber aber auch Verbindungsstellen für die Antragsaufnahme/Weiterleitung von Anträgen an die ZVK/VBL. Hierbei handelt es sich aber um eine Servicedienstleistung des Arbeitgebers, welche Sie nicht nutzen müssen.