Aus dem Empfehlungen zur Umsetzung des stufenweise Wiedereingliederung steht unter Punkt 6:
6. Erklärt der Arbeitgeber, dass es nicht möglich ist, den Versicherten zu beschäftigen, ist die stufenweise Wiedereingliederung nicht durchführbar.
Entnommen aus:
http://www.mds-ev.org/download/RL_AU_2004.pdf
Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. (MDS) berät die Spitzenverbände der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Fragen der medizinischen und pflegerischen Versorgung und der Gestaltung unseres Gesundheitswesens. Sein Auftrag ist es, die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste zu unterstützen und eine einheitliche Durchführung der Aufgaben zu fördern.
FG Lara