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Darf Arbeitgeber Wiedereingliederung ablehnen???

von susisum04.05.2008 | 16:59
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4 Antworten

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hallo zusammen, ich bitte euch, mir nochmals eine frage zu beantworten. ich soll ja in eine wiedereingliederung direkt nach der reha gesteckt werden, obwohl ich mich dazu nicht in der lage fühle. ich soll lt. reha-ärzten "kooperieren"... meine frage: darf mein arbeitgeber eine wiedereingliederung ablehnen??? gibt es dann für mich bzw. für meinen ag schwierigkeiten??? wie kann eine solche ablehnung durch den arbeitgeber dem rententräger bzw. krankenkasse mitgeteilt werden? reicht ein normaler brief an die kasse? danke susisum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ausführliche Informationen zu Voraussetzungen und Ablauf einer stufenweisen Wiedereingliederung können Sie der Arbeitshilfe für die stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess -herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation - unter www.bar-frankfurt.de/Arbeitshilfen.bar?ActiveID=1083 entnehmen.

3 Antworten

Laraam 04.05.2008 | 18:02
Aus dem Empfehlungen zur Umsetzung des stufenweise Wiedereingliederung steht unter Punkt 6: 6. Erklärt der Arbeitgeber, dass es nicht möglich ist, den Versicherten zu beschäftigen, ist die stufenweise Wiedereingliederung nicht durchführbar. Entnommen aus: http://www.mds-ev.org/download/RL_AU_2004.pdf Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. (MDS) berät die Spitzenverbände der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Fragen der medizinischen und pflegerischen Versorgung und der Gestaltung unseres Gesundheitswesens. Sein Auftrag ist es, die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste zu unterstützen und eine einheitliche Durchführung der Aufgaben zu fördern. FG Lara
Realistam 04.05.2008 | 18:42
Warum sollte Ihr Arbeitgeber eine Wiedereingliederungsmaßnahme, die ihn keinen Cent kostet, ablehnen? Ihr "Gehalt" käme von Ihrer Krankenkasse und Ihr Arbeitgeber hätte nur Vorteile durch ihre kostenlose Arbeitskraft. Nachteile entstünden ihm natürlich auch dann nicht, wenn er die Wiedereingliederungsvereinbarung nicht unterschreibt. Warum sträuben Sie sich eigentlich so sehr dagegen? Versuchen Sie es doch wenigstens mal und wenn es tatsächlich nichts wird, können Sie jederzeit abbrechen. (Vorausgesetzt, Ihre fortdauernde AU wird von Ihrem behandelnden Arzt bestätigt und vom MdK nicht wiederlegt!
Laraam 04.05.2008 | 18:57
Am besten nicht mehr viel hin und her reden mit den Ärzten in der Reha: Reden ist Silber --- Schweigen ist Gold---Nicht alle Ärzte sind Menschenfreunde. Wenn Sie nicht können, dann sollten Sie sich nicht nötigen lassen. Lassen Sie sich nicht so unter Druck setzen. Reden Sie mit dem Arzt Ihres Vertrauens, wenn Sie wieder zu Hause sind. Hier sind noch Infos zur Wiedereingliederung: Check Sind Sie auf die rasche Wiedereingliederung vorbereitet? https://wwwsapp1.suva.ch/sap/public/bc/its/mimes/zwaswo/99/pdf/0… FG Lara P.S. In der Ruhe liegt die Kraft
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